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Kindergeld 2023 – Anspruch – Antrag – Höhe und Auszahlung

Entgegen der weit verbreiteten Meinung, handelt es sich beim Kindergeld um keine Sozialleistung. Zwar wird es i. d. R. von den Familienkassen ausgezahlt, ist im Endeffekt aber eine steuerliche Ausgleichszahlung. Das Kindergeld soll das steuerliche Existenzminimum des Kindes freistellen und dient der Grundversorgung der in Deutschland lebenden Kinder vom Geburtsmonat an. Dabei entsteht der Anspruch automatisch, setzt aber einen schriftlichen Antrag voraus.

Kinderbonus 2022: 100 Euro ab Juli

Im Rahmen des Entlastungspaketes hat die Bundesregierung einen weiteren Kinderbonus 2022 beschlossen. Dieser beträgt einmalig 100 Euro und wird ab Juli 2022 ausgezahlt. Voraussetzung ist, dass man mindestens einen Tag im Jahr 2022 einen Anspruch auf Kindergeld hat. Ein gesonderter Antrag ist nicht notwendig, die Auszahlung erfolgt automatisch über die Familienkassen. Wenn Kinder später – nach Juli – einen Kindergeldanspruch haben, bspw. Neugeborene, so reicht der reguläre Kindergeld Antrag aus um auch den einmaligen Kinderbonus in Höhe von 100 Euro zu erhalten.

Kindergeld Erhöhung 2023 | Tabelle – Wie viel Kindergeld gibt es?

Kindergeld wurde zum 01.01.2023 erneut erhöht. Für die ersten beiden Kinder steigt das Kindergeld ab 2023 um jeweils 31 Euro und das dritte Kind um 25 Euro auf insgesamt 250 Euro je Kind. Damit wird ab dem kommenden Jahr für jedes Kind 250 Euro Kindergeld ausgezahlt.

seit 01.01.2023ab 01.01.2021ab 01.01.2020
1. und 2. Kind250 Euro219 Euro204 Euro
3. Kind250 Euro225 Euro210 Euro
ab 4. Kind250 Euro250 Euro235 Euro

Auch der Kinderfreibetrag wurde im Sommer 2022 rückwirkend zum 01.01.2022 im Rahmen des Entlastungspaketes von 8.388 Euro auf 8.548 Euro angehoben. Dieser steigt erneut ab 01.01.2023 auf 8.688 Euro.

Aktuell ergeben sich für das Kindergeld folgende Beträge:

Kindergeld Höhe 2023 nach Anzahl der Kinder (2022)

  • für 1 Kind: 250 Euro (219 Euro)
  • für 2 Kinder: 500 Euro (438 Euro)
  • für 3 Kinder: 750 Euro (663 Euro)
  • für 4 Kinder: 1.000 Euro (913 Euro)
  • für 5 Kinder: 1.250 Euro (1.163 Euro)

Wie hoch Ihr individuelles Kindergeld unter Berücksichtigung der Anspruchsvoraussetzungen ausfällt, können Sie mit unserem Kindergeldrechner ermitteln.

Informationsgrafik Schema zum Kindergeld

Weitere Informationen zum Kindergeld 2023 sowie den Überweisungsplan finden Sie unter der eigens eingerichteten Informationsseite Kindergeld Auszahlung 2023.

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Was Eltern zum Kindergeld 2023 wissen müssen
Bild: lilo/ fotolia.com

Kindergeldanspruch

Einen Anspruch auf Kindergeld haben Eltern oder Erziehungsberechtigte (z.B. Adoptiv- und Stiefeltern, Pflegeeltern, Großeltern) für Kinder, die im Haushalt der Familie aufgenommen wurden. Weiter wird vorausgesetzt, dass die Erziehungsberechtigten in Deutschland

  • einen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt haben oder
  • keinen Wohnsitz/ gewöhnlichen Aufenthalt haben, aber in der Bundesrepublik unbeschränkt steuerpflichtig sind

Für Ausländer oder im Ausland lebende Deutsche, die weder einen Wohnsitz/ gewöhnlichen Aufenthalt in der Bundesrepublik haben, noch unbeschränkt steuerpflichtig sind, gelten besondere Regelungen nach dem Bundeskindergeldgesetz (BKGG).

Anspruch für minderjährige Kinder

Der Kindergeldanspruch entsteht bereits im Geburtsmonat und besteht uneingeschränkt bis zum 18. Geburtstag des Kindes. Antragsberechtigt sind die Eltern oder andere Erziehungsberechtigte (nicht das Kind selbst!).

Auch wenn das Kind am Monatsletzten, z.B. 31.05. geboren wird, erhalten die Erziehungsberechtigten für den vollen Monat – in diesem Beispiel Mai – Kindergeld.

Volljährige Kinder

Mit Vollendung des 18. Lebensjahres bleibt der Kindergeldanspruch nur weiterhin bestehen, wenn sich das Kind in einer Schul- oder Berufsausbildung befindet oder bei der Agentur für Arbeit als arbeit- bzw. ausbildungssuchend gemeldet ist. In diesem Fall werden Leistungen bis zur Vollendung des 25. Lebensjahres weiter gezahlt (die Monate, in denen das Kind den gesetzlichen Wehr- oder Zivildienst abgeleistet hat, werden über das 25. Lebensjahr hinaus weiter gezahlt).

Lesen Sie folgende Beiträge mit weiteren Erläuterungen:

Keine Altersbeschränkung für behinderte Kinder

Bei behinderten Kindern spielt es keine Rolle ob diese sich in einer Ausbildung etc. befinden. Sofern die Behinderung vor dem 25. Lebensjahr eingetreten ist, wird Kindergeld ohne Altersbeschränkung weitergezahlt.

Kindergeldantrag stellen

Kindergeld Antrag Formular Vordruck
Der Kindergeldantrag erfolgt schriftlich mit dem dafür vorgesehenen Formular/ Vordruck

Um Kindergeld zu erhalten, müssen die Eltern dieses schriftlich beantragen. Grundsätzlich sind die Familienkassen zuständig, die in den meisten Fällen bei der zuständigen Agentur für Arbeit ansässig sind. Der Kindergeldantrag wird bei der Behörde eingereicht, wobei mit einer Bearbeitungsdauer von 4 bis 6 Wochen gerechnet werden muss. Seit 2018 gibt es auf der Internetseite der Familienkasse die Möglichkeit einige Anliegen auch Online zu erledigen.

Rückwirkender Kindergeldantrag

Seit 2018 kann Kindergeld nur noch für die letzten sechs Monate vor Antragstellung ausgezahlt werden, wenngleich es für vier Jahre rückwirkend beantragt werden kann. Bis zur Gesetzesänderung durch das Steuerumgehungsbekämpfungsgesetz galt die Regelung, dass bei Vorliegen der Anspruchsvoraussetzungen bis zu 4 Jahre rückwirkend beantragt und ausgezahlt werden konnte. Um Leistungsmissbrauch zu vermeiden, wurde diese Auszahlungsfrist drastisch gekürzt. Der Grund, warum es rückwirkend nicht so lange ausgezahlt wird, wie es beantragt werden kann, liegt in der steuerlichen Veranlagung. Auch wenn es also nicht ausgezahlt wird, finden es Berücksichtigung in der Einkommensteuererklärung und hat so auch Auswirkungen auf die Gewährung des Kinderfreibetrags für die letzten vier Jahre.

Antragsvordrucke

Entweder nutzt man hierfür die bei den Familienkassen ausgelegten Antragsformulare oder lässt sich diese zuschicken. Eine andere Alternative ist das Online Formular, welches zu Hause als PDF ausgefüllt und anschließend ausgedruckt werden kann.

Entsprechende Vordrucken zum kostenlosen Download finden Sie unter Kindergeld Formulare

Antrag bei Beamten und im öffentlichen Dienst

Für Beamte und Beschäftigte im öffentlichen Dienst gilt die Besonderheit, dass die Familienkasse nicht zuständig ist. In diesem Fall wird das Kindergeld beim Dienstherren bzw. der Vergütungsstelle beantragt und monatlich direkt an den Anspruchsberechtigten zusammen mit den Bezügen ausgezahlt.

Auszahlung

Die festen Auszahlungstermine sowohl für das Kindergeld als auch den Kinderzuschlag richten sich nach den Anfangsbuchstaben der Kindergeldnummer, welche auf dem Kindergeldbescheid vermerkt sind. Hier finden Sie die Termine zur Kindergeldauszahlung 2023

Kindergeld oder Kinderfreibetrag?

Ob Eltern das Kindergeld erhalten oder doch der Kinderfreibetrag nach § 32 Abs. 6 EStG gewährt wird, hängt von der Höhe des Einkommens ab. Am Jahresende macht das Finanzamt bei der Veranlagung zur Einkommensteuer automatisch eine Günstigerprüfung, welche Vergünstigung vorteilhafter ist. Als grobe Richtung gilt, dass der Kinderfreibetrag günstiger ausfällt als das Kindergeld bei einem zu versteuernden Einkommen von

  • ca. 36.000 Euro bei Alleinstehenden
  • ca. 66.000 Euro bei Verheirateten

Auch wenn das persönliche Einkommen diese Beträge übersteigt, muss dennoch ein Kindergeldantrag gestellt werden. In einem solchen Fall kommt es dann am Jahresende ggfls. zu einer Verrechnung und das Kindergeld wird als Vorauszahlung auf den Kinderfreibetrag berücksichtigt.

Ausführliche Informationen zu diesem Thema sowie Beispielberechnungen siehe unter Kinderfreibetrag im Rahmen der Einkommensteuererklärung.

Was Sie sonst noch wissen sollten

Antragsteller in DeutschlandGesetzesgrundlageGericht bei Streitigkeiten
unbeschränkt steuerpflichtig (Normalfall)Einkommensteuergesetz (§§ 31 ff. und §§ 62 ff. EStG)Finanzgericht
beschränkt steuerpflichtigBundeskindergeldgesetz (BKGG)Sozialgericht

Weitere Informationen hält auch die Bundesagentur für Arbeit mit Ihrem Merkblatt bereit:

Letzte Aktualisierung: 23.01.2023