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Kindergeld für Alleinerziehende

Kindergeld für Alleinerziehende
Kindergeld Anspruch bei Alleinerziehenden

Leben die Eltern zusammen, stellt sich nicht die Frage, wer das Kindergeld bekommt. Leben die Eltern eines Kindes jedoch getrennt, kann das Kindergeld nur an einen der beiden Elternteile gehen. Wer dazu berechtigt ist und inwiefern das Kindergeld auf Unterhaltsleistungen des anderen Partners angerechnet wird erläutern wir in diesem Artikel genauer.

Welcher Elternteil Anspruch auf das Kindergeld hat

Nach § 3 BKKG hat nur eine Person für ein Kind einen Kindergeldanspruch. Die Kindergeldleistungen werden bei Alleinerziehenden bzw. getrennt lebenden Eltern in voller Höhe an den Elternteil erbracht, in dessen Haushalt das Kind lebt und gemeldet ist.

Dies ist auch der Elternteil, der seine Unterhaltspflicht als Naturalunterhalt in Form von Kost und Logis erbringt.

Wann im Allgemeinen Anspruch auf Kindergeld besteht erfahren Sie unter Kindergeldanspruch.

Höhe des Kindergeldes

In der Höhe beträgt das Kindergeld in 2022:

  • 219 € für das 1. und 2. Kind
  • 225 € für das 3. Kind
  • 250 € ab dem 4. Kind

Eine Erhöhung des Kindergeldes hat letztmalig zum 01.01.2021 stattgefunden. Die Beträge bleiben für 2022 unverändert.

Unterhaltspflicht des anderen Elternteils

Im Gegensatz zu dem Elternteil, bei dem das Kind lebt, hat der andere Elternteil eine Unterhaltspflicht in Form von Barunterhalt. Die Höhe des Barunterhalts bemisst sich nach dem Einkommen des Unterhaltspflichtigen und orientiert sich an der Düsseldorfer Tabelle.

Neben dem regulären Kindesunterhalt haben Alleinerziehende auch Anspruch auf Betreuungsunterhalt vom anderen Elternteil. Dieser Anspruch auf Betreuungsunterhalt besteht mindestens für die ersten 36 Lebensmonate des Kindes, für welches Kindergeld gezahlt wird.

Die Unterhaltspflicht besteht für Kinder sogar über die Volljährigkeit hinaus, nämlich bis zum Abschluss der ersten Berufsausbildung.

Hinweis: Sollte der unterhaltspflichtige Elternteil den Unterhalt nicht oder nicht ausreichend erbringen, kann der alleinerziehende Elternteil Unterhaltsvorschuss beim Jugendamt beantragen.

Erfahren Sie im Ratgeber auf unterhalt.net mehr zu den Themen Unterhaltsvorschuss und Betreuungsunterhalt.

Anrechnung des Kindergeldes auf Unterhalt

Der barunterhaltspflichtige Elternteil hat keinerlei Anspruch auf das Kindergeld selbst. Allerdings wird vom Barunterhalt das Kindergeld abgezogen und mindert die Unterhaltszahlung (§ 1612 b BGB) an den alleinerziehenden Elternteil.

In welcher Höhe das Kindergeld abgezogen wird, hängt vom Alter des Kindes ab.

Dabei unterscheidet man

  • minderjährige Kinder
  • volljährige Kinder
  • privilegiert volljährige Kinder

Berechnungsbeispiel für minderjährige Kinder

Bei Minderjährigen wird das Kindergeld nur zur Hälfte vom Unterhaltsbetrag abgezogen.

Beispiel: Schuldet ein Vater seiner 6-jährigen – nicht bei ihm lebenden Tochter – Unterhalt von 399 €, so müsste er 2022 (399€ – 109,50 € =) 289,50 € monatlich zahlen.

Berechnungsbeispiel für volljährige Kinder

Bei volljährigen Kindern sowie privilegiert volljährigen Kindern wird das Kindergeld voll vom Unterhaltsbetrag abgezogen.

Beispiel: Schuldet ein Vater seinem 19-jährigen – nicht bei ihm lebenden Sohn, der sich im Studium befindet – Unterhalt von 530 €, so müsste er (530€ – 219 € =) 311 € monatlich zahlen.

Unterhaltsbeträge in der Düsseldorfer Tabelle

So ergeben sich auch die unterschiedlichen Beträge in der Düsseldorfer Tabelle, die für den Kindesunterhalt maßgeblich ist.

Zwischen dem Tabellenunterhalt der Düsseldorfer Tabelle und dem tatsächlichen Zahlbetrag des Unterhalts liegt das Kindergeld.

Wie hoch die entsprechenden Zahlbeträge für den Unterhalt ausfallen, können Sie auf der Seite unterhalt.net unter Düsseldorfer Tabelle mit Zahlbetrag sehen.

Die wichtigsten Fragen zusammengefasst

Wer bekommt Kindergeld alleinerziehend?

Das Kindergeld wird an den Elternteil gezahlt, der Naturalunterhalt erbringt – also an den, bei dem das Kind wohnt und gemeldet ist. Der andere Elternteil hat keinen Anspruch auf eine Auszahlung des Kindergelds.

Hat ein Vater Recht auf das halbe Kindergeld, wenn das Kind bei der Mutter lebt?

Grundsätzlich steht jedem Elternteil die Hälfte des Kindergeldes zu, ausgezahlt wird es aber nur an den Elternteil, bei dem das Kind lebt. Der Elternteil, der Barunterhalt leistet, darf dementsprechend das halbe Kindergeld vom zu leistenden Unterhaltsbetrag abziehen.

Titelbild: gpointstudio / shutterstock.com

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