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Einspruch gegen Kindergeldbescheid

Mann mit Kindergeldbescheid

Erlässt die Familienkasse einen Bescheid über das Kindergeld, unabhängig davon ob es sich um einen Bewilligungsbescheid, Rückforderungsbescheid, Ablehnungsbescheid etc. handelt – ist der erste Rechtsbehelf des Empfängers der Einspruch bzw. Widerspruch gegen den Verwaltungsakt.

Einspruch in Schriftform

Mit dem Einspruch erklärt der Einspruchsführer gegenüber der Familienkasse, dass er dem erlassenen Bescheid aufgrund eines oder mehrerer Fehler widerspricht mit dem Ziel, dass die Familienkasse dem Einspruch mit einer Korrektur abhilft.

Der Einspruch muss in Schriftform erfolgen, also per Post oder Fax. Alternativ kann der Einspruch auch bei der Familienkasse direkt persönlich zu Protokoll gegeben werden. Eine digitale Einreichung ist nur möglich, wenn die jeweilige Familienkasse dies anbietet, eine einfache E-Mail ist nicht ausreichend.

Begründung muss nicht enthalten sein

Außerdem muss der Einspruch den Absender enthalten, die Behörde, an den er sich richtet und den Verwaltungsakt bezeichnen, um den es geht. Eine Begründung kann der Widerspruch schon enthalten, vorgeschrieben ist dies jedoch nicht. Auch einen Anwalt muss man nicht beiziehen. Kosten entstehen im Einspruchsverfahren nicht.

Übrigens: Die häufigsten Einsprüche werden gegen Rückzahlungsbescheide zum Kindergeld erhoben – da diese meist durch fehlerhafte oder unvollständige Angaben zur Tätigkeit bei anspruchsberechtigten, volljährigen Kindern entstehen. Achten Sie also darauf, bei Ihrem Kindergeldantrag alle notwendigen Formulare und Nachweise beizufügen.

Einspruchsfrist / Widerspruchsfrist

Wenn man glaubt, dass die Familienkasse bei einem Verwaltungsakt wie dem Kindergeldbescheid einen Fehler gemacht hat bzw. ein Rückzahlungsbescheid zum Kindergeld nicht rechtmäßig ist, muss man gegen den Verwaltungsakt innerhalb der Einspruchsfrist vorgehen, ansonsten erlangt er Rechtskraft und ist nur noch in wenigen Ausnahmefällen anfechtbar.

Wichtig: Diese Frist beträgt einen Monat.

Muster Einspruch zum Download – Mustervorlage

Für einen evtl. Einspruch gegen einen Kindergeldbescheid bzw. Kindergeld Rückforderung können Sie unsere kostenlosen Muster verwenden.

Diese Vordrucke können Sie kostenlos unter den nachfolgenden Links downloaden:

Einen Monat Einspruchsfrist ab Bekanntgabe

Die Einspruchsfrist gegen einen Kindergeldbescheid oder Rückzahlungsbescheid beträgt gemäß § 355 Abgabenordnung (AO) einen Monat ab Bekanntgabe.

Drei-Tage-Bekanntgabefrist

Als bekanntgegeben gilt ein Verwaltungsakt am dritten Tag nach Aufgabe zur Post (§ 122 Abs. 2 AO). Ist der dritte Tag jedoch ein gesetzlicher Feiertag, Samstag oder Sonntag, so endet die Frist mit Ablauf des nächsten Werktages. Selbst wenn der Bescheid vor dem dritten Tag zugestellt wird, wird die Einspruchsfrist nicht verkürzt.

Fehlende Rechtsbehelfsbelehrung

Jeder Bescheid muss zwingend über eine Rechtsbehelfsbelehrung verfügen. In ihr ist vermerkt, welche Rechtsmittel in welcher Frist vorgebracht werden können um einen erlassenen Bescheid anzufechten.

Fehlt im Bescheid die Rechtsbehelfsbelehrung oder ist diese fehlerhaft, verlängert sich die Einspruchsfrist gemäß § 356 Abs. 2 AO auf ein Jahr ab Bekanntgabe.

Einspruchsfrist versäumt – Wiedereinsetzung in den vorigen Stand?

Ist die Einspruchsfrist von einem Monat versäumt worden, bleibt noch die Möglichkeit, die Wiedereinsetzung in den vorherigen Stand zu beantragen. Hierbei handelt es sich jedoch um einen Ausnahmefall, wenn der Einspruchsführer das Versäumen der Einspruchsfrist nicht zu verantworten hat.

Die Vorlage entsprechender Belege und Glaubhaftmachung darüber muss der Einspruchsführer erbringen – und zwar vollständig und substantiiert. Lag bspw. eine längere Krankheit oder eine dienstliche Abwesenheit vor, muss der Antragsteller Nachweise dafür erbringen.

Was passiert nach dem Einspruch?

Nach dem Einspruch gegen den Kindergeldbescheid bzw. Rückzahlungsbescheid prüft die Familienkasse, ob der Bescheid fehlerhaft ist. Aus diesem Grund ist es durchaus ratsam, mit dem Einspruch auch eine Begründung zu liefern.

Hat die Behörde einen Fehler erkannt, wird sie Abhilfe schaffen, indem sie einen neuen Bescheid erlässt. Erkennt die Behörde keinen Fehler, dann erlässt sie einen Ablehnungsbescheid gegen den Einspruch.

Keine aufschiebende Wirkung

Der Einspruch hat keine aufschiebende Wirkung was bedeutet, dass die Wirkung des Verwaltungsaktes bis zum Abschluss des Verfahrens nicht aufgehoben wird. Stellt die Familienkasse also eine Rückforderung, muss auch zunächst – unabhängig des Ausgangs des Einspruchsverfahrens – die Rückzahlung der Summe im Rückzahlungsbescheid über das Kindergeld erfolgen. Erst mit der neuen Einspruchsentscheidung der Behörde ergibt sich eine neue Rechtskraft.

Antrag auf Aussetzung der Vollziehung

Eine Rückforderung von bereits erbrachtem Kindergeld wird die Familienkasse in einem Aufhebungs- und Rückforderungsbescheid in einer Summe zurückfordern.

Tipp: Da die wenigsten Bürger in der Rückzahlungsfrist (im schlimmsten Fall) ein paar Tausend Euro auf einmal zurückzahlen können, empfehlen wir, den Einspruch gleichzeitig mit einem Antrag auf Aussetzung der Vollziehung zu versehen – evtl. auch gleich eine Ratenzahlung anzubieten.

Einspruch abgelehnt – und nun Klage

Wenn die Familienkasse den Einspruch gegen den Bescheid abgelehnt hat und bei ihrer ursprünglichen Entscheidung im Verwaltungsakt bleibt, dann steht noch der Weg zum Gericht offen.

Zuständig ist das örtlich zuständige Finanzgericht – da es sich beim Kindergeld um steuerlichen Entlastungsbetrag bei Anspruchsberechtigten nach dem EStG handelt.

Sozialgericht bei beschränkter Steuerplicht

Beschränkt Steuerpflichtige, die das Kindergeld nach dem Bundeskindergeldgesetz (BKGG) erhalten, müssen sich an das Sozialgericht wenden.

Dies gilt für Personen, die ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt nicht in Deutschland haben, aber Einkünfte in Deutschland beziehen, wie bspw. Einkünfte aus einem Gewerbebetrieb in Deutschland, Einkünfte durch selbständige Arbeit in Deutschland oder Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung in Deutschland.

Einmonatige Frist

Auch im Fall einer Klage läuft eine Frist von einem Monat ab Bekanntgabe des Ablehnungsbescheides.

Die Kosten eines Rechtsstreits für den Gerichtsweg trägt die unterlegene Partei – und zwar auch die Kosten für die Gegenseite.

Personen mit geringem Einkommen haben die Möglichkeit, Prozesskostenhilfe zu beantragen. Ausführliche Informationen dazu finden Sie auf der Seite buergergeld.org unter Prozesskostenhilfe.

Wann macht ein Einspruch gegen einen Kindergeldbescheid Sinn?

Ein Einspruch gegen einen Kindergeldbescheid macht nur Sinn, wenn die Beanstandung Auswirkungen auf die Auszahlung des Kindergeldes selbst hat. In den meisten Fällen wird daher ein Einspruch beim Kindergeld für Minderjährige nicht von Nöten sein, da grundsätzlich Kindergeld für minderjährige Kinder ohne weitere Bedingungen gezahlt wird.

Einfache Mitteilung manchmal ausreichend

Bei kleinen Fehlern im Bescheid, z.B. falsche Schreibweise des Namens oder Adresse, falsche Bankverbindung etc. kann die Familienkasse nach einer einfachen Mitteilung Änderungen vornehmen, ohne dass ein Einspruchsverfahren eingeleitet wird (Antrag auf schlichte Änderung).

Wann regulär das Kindergeld ausgezahlt wird erfahren Sie unter Kindergeldauszahlung 2024 – Auszahlungstermine.

Einspruch oder Widerspruch – kurze Erläuterung

Ob Sie Einspruch oder Widerspruch als Rechtsmittel gegen einen fehlerhaften Bescheid wählen müssen hängt davon ab, ob das Kindergeld nach dem Einkommensteuergesetz (Regelfall) oder dem Bundeskindergeldgesetz (BKGG) bei nicht unbeschränkt Steuerpflichtigen gezahlt wird.

Aber auch wenn Sie den Rechtsbehelf falsch benennen, hat dies keine Auswirkungen – die Familienkasse darf einen Einspruch nicht ablehnen, nur weil er als Widerspruch benannt wurde.

Bildnachweis: fizkes / shutterstock.com

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