Seit dem 1. April 2025 gelten neue Regeln beim Elterngeld: Die Einkommensgrenze für den Bezug wird erneut gesenkt – auf 175.000 Euro zu versteuerndes Jahreseinkommen. Das betrifft sowohl Elternpaare als auch Alleinerziehende. Für viele Familien mit höherem Einkommen bedeutet das den Verlust des Anspruchs auf Elterngeld.
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Bisherige Entwicklung der Einkommensgrenze
Bis Ende März 2023 lag die Elterngeld Einkommensgrenze bei 300.000 Euro für Paare und 250.000 Euro für Alleinerziehende. Zum 1. April 2024 wurde sie vereinheitlicht und auf 200.000 Euro gesenkt. Die nächste Absenkung auf 175.000 Euro gilt nun für alle Geburten ab dem 1. April 2025.
Wie wird das Einkommen berechnet?
Maßgeblich ist das zu versteuernde Einkommen, wie es im Steuerbescheid angegeben ist. Dabei handelt es sich um das Einkommen nach allen steuerlich relevanten Abzügen. Zugrunde gelegt wird in der Regel das Einkommen des Kalenderjahres vor der Geburt des Kindes. Liegt dieser Wert über 175.000 Euro, wird ein Elterngeld Antrag ins Leere laufen und nicht erfolgreich sein.
Wie viele Eltern sind betroffen?
Nach Angaben des Bundesfamilienministeriums werden im Jahr 2025 rund 20.000 Elternpaare keinen Anspruch mehr auf Elterngeld haben. Im Folgejahr rechnet die Regierung mit bis zu 30.000 betroffenen Paaren. Die erwarteten Einsparungen liegen bei rund 150 Millionen Euro im Jahr 2025 und 250 Millionen Euro im Jahr 2026.
So viel Elterngeld gibt es
Das Elterngeld ersetzt zwischen 65 und 67 Prozent des durchschnittlichen Nettoeinkommens vor der Geburt, mindestens 300 Euro und höchstens 1.800 Euro monatlich. Für Geringverdiener mit einem Nettoeinkommen unter 1.000 Euro steigt die Ersatzrate auf bis zu 100 Prozent.
Eltern können zwischen zwei Varianten wählen: dem Basiselterngeld und dem Elterngeld Plus. Während das Basiselterngeld für bis zu 14 Monate gezahlt wird – verteilt auf beide Elternteile – bietet das Elterngeld Plus eine flexiblere Auszahlung bei Teilzeitarbeit: Es wird in halber Höhe gezahlt, dafür über einen doppelt so langen Zeitraum. Das Elterngeld Plus eignet sich dabei besonders für Eltern, die in der Elternzeit in Teilzeit arbeiten – mit maximal 30 Wochenstunden.
Elterngeld seit 2007: Unterstützung mit Wandel
Das Elterngeld wurde zum 1. Januar 2007 eingeführt und ersetzte das zuvor geltende Erziehungsgeld. Ziel der Einführung war es, Eltern nach der Geburt eines Kindes stärker finanziell abzusichern – insbesondere während einer vollständigen oder teilweisen Erwerbspause. Im Gegensatz zum früheren Erziehungsgeld orientiert sich das Elterngeld am tatsächlichen Einkommen vor der Geburt und bietet damit gezieltere Unterstützung.
Ursprünglich galt beim Elterngeld eine sehr großzügige Einkommensgrenze: Paare konnten es selbst dann Elterngeld bekommen, wenn ihr gemeinsames zu versteuerndes Jahreseinkommen bis zu 500.000 Euro betrug. Für Alleinerziehende lag die Grenze bei 250.000 Euro. In den folgenden Jahren wurde diese Grenze mehrfach abgesenkt – zunächst auf 300.000 Euro für Paare, dann ab April 2024 auf 200.000 Euro einheitlich. Die aktuellste Absenkung tritt zum 1. April 2025 in Kraft und senkt die Grenze weiter auf 175.000 Euro – unabhängig vom Familienstand.
Titelbild: Drazen Zigic / shutterstock