Elterngeld – häufige Fragen und Antworten
Die häufigsten Fragen und Antworten zum Elterngeld auf einen Blick!
Inhaltsverzeichnis
Wer hat Anspruch auf Elterngeld?
Anspruch auf Elterngeld haben grundsätzlich alle Eltern, die ihr Kind in den ersten Lebensmonaten selbst betreuen. Folgende Voraussetzungen müssen jedoch erfüllt werden:
- Der Wohnsitz oder gewöhnliche Aufenthalt befindet sich in Deutschland.
- Die Eltern betreuen ihr Kind nach der Geburt selbstständig im eigenen Haushalt.
- Das Elternteil, welches Elterngeld beantragt, lebt mit seinem Kind zusammen in einem gemeinsamen Haushalt.
- Nach der Geburt des Kindes arbeitet der Elterngeldempfänger maximal 30 Wochenarbeitsstunden
- Verheiratete Paare dürfen zusammen nicht mehr als 300.000 Euro (vor September 2021 lag das Höchsteinkommen bei 500.000 Euro) brutto jährlich verdienen, für Alleinerziehende liegt die Einkommensgrenze bei 250.000 Euro. (§ 1 BEEG)
Wie lange wird Elterngeld bezahlt?
Im Basiselterngeld werden in Kombination mit den Partnermonaten maximal 14 Lebensmonate Elterngeld bezahlt. Im ElterngeldPlus werden bis zu 32 Monate Elterngeld gezahlt. Das Basiselterngeld und ElterngeldPlus können auch miteinander kombiniert werden.
Wie viel Elterngeld gibt es?
Das Basiselterngeld beträgt 65% bis 67% (in Ausnahmefällen auch bis 100%) des Nettoeinkommens der letzten 12 Monate vor der Geburt des Kindes. Dabei beträgt es mindestens 300 Euro und maximal 1.800 Euro.
Bezieher von ElterngeldPlus erhalten 50% vom Basiselterngeld. Der Mindestbetrag liegt bei 150 Euro, maximal sind es 900 Euro.
Achtung: Elterngeldstellen rechnen immer mit dem „Elterngeldnetto“ und nicht mit dem normalen Nettogehalt. Das Elterngeldnetto beinhaltet pauschale Abzüge, dadurch kann sich das selbst errechnete Elterngeld von dem tatsächlichen Elterngeld etwas unterscheiden.
Gibt es bei Zwillingen doppeltes Elterngeld?
Das Elterngeld wird pro Geburt und nicht pro Kind bezahlt. Bei der Geburt von Zwillingen erhalten Eltern jedoch einen Mehrlingszuschlag in Höhe von 300 Euro je Mehrlingskind.
Wie viel Elterngeld, wenn arbeitslos vor der Geburt?
Wenn die allgemeinen Anspruchsvoraussetzungen erfüllt sind, erhalten arbeitslose Eltern in jedem Fall mindestens 300 Euro Basiselterngeld. Im ElterngeldPlus steht Eltern der halbe Elterngeldmindestbetrag, also 150 Euro monatlich, zu.
Eltern, die Hartz IV beziehen, haben jedoch keinen Anspruch auf Elterngeld, da das Elterngeld mit dem ALGII verrechnet wird. Dies gilt auch für den Sockelbetrag. Einzige Ausnahme: Wenn Eltern vor der Geburt des Kindes noch eine Erwerbstätigkeit ausgeübt haben und nach der Geburt Hartz IV beziehen, haben sie einen Anspruch auf Elterngeld. Das Elterngeld wird dann zwar mit dem ALG II verrechnet, sie erhalten aber einen „Elterngeldfreibetrag“ in Höhe von 300 Euro pro Monat, der nicht auf das ALG II angerechnet wird.
Darf man während des Bezugs von Elterngeld arbeiten?
Der Empfänger des Elterngeldes darf maximal 32 Wochenarbeitsstunden in Teilzeit arbeiten. Im Basiselterngeld wird das Einkommen jedoch auf das Elterngeld angerechnet, sodass es entsprechend geringer ausfällt. Durch den Sockelbetrag steht Eltern aber in jedem Fall 300 Euro Basiselterngeld zu.
Im ElterngeldPlus wird die Teilzeitarbeit hingegen gefördert: Eltern erhalten zwar nur den halben Elterngeldbetrag, dafür jedoch für den doppelten Zeitraum.
Muss man in Elternzeit treten, um Elterngeld beziehen zu können?
Die Elternzeit ist nicht zwingend erforderlich für den Bezug von Elterngeld. Denn auch Eltern, die vor der Geburt kein Erwerbseinkommen erzielt haben und demnach nicht in Elternzeit treten können, haben grundsätzlich einen Anspruch auf Elterngeld.
Eltern, die vor der Geburt ihres Kindes mehr als 30 Wochenarbeitsstunden gearbeitet haben, müssen jedoch ihre Wochenarbeitsstunden auf höchstens 30 Stunden reduzieren, wenn sie Elterngeld erhalten möchten. In diesem Fall ist die Elternzeit zwingend notwendig, da sie sonst keinen gesetzlichen Anspruch auf Reduzierung der Stunden haben.
Wann kann man den Antrag auf Elterngeld stellen?
Der Elterngeldantrag kann frühestens ab der Geburt des Kindes gestellt werden. Das Elterngeld wird jedoch lediglich maximal drei Monate rückwirkend gezahlt, sodass der Elterngeldantrag in den ersten drei Lebensmonaten gestellt werden muss, um keine finanziellen Einbußen zu erleiden.
Wo wird der Antrag auf Elterngeld gestellt?
Der Elterngeldantrag wird bei der zuständigen Stelle gestellt. Diese ist von Bundesland zu Bundesland unterschiedlich. In einigen Bundesländern ist das Jugendamt für die Bearbeitung des Antrags zuständig, manchmal sind aber auch zentrale Stellen verantwortlich. Im Onlineportal des BMFSFJ können Sie sich die zuständige Elterngeldstelle für Ihren PLZ-Bereich anzeigen lassen.
Sind Eltern während des Bezugs von Elterngeld krankenversichert?
Eltern, die in der gesetzlichen Krankenversicherung versichert sind, sind für den Elterngeld-Bezugszeitraum beitragsfrei versichert.
Eltern in der privaten Krankenversicherung müssen den Versicherungsbeitrag auch während der Elterngeldbezugsmonate tragen. Viele private Krankenversicherungen bieten mittlerweile jedoch besondere, vergünstigte Tarife für diesen Zeitraum an.
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