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Elterngeld aktuell – Alle Änderungen seit 2007

Abakus Rechenrahmen
Elterngeld Reformen

Seit der Einführung des Elterngeldes in 2007 gab es ab 2011 immer wieder Reformierungen. Beispielsweise hat sich die Berechnung verändert, außerdem wurde das Elterngeld für Spitzenverdiener abgeschafft. 

Nachfolgend alle Elterngeld Reformen im Überblick:

Elterngeld Reform 2021 – Niedrigere Einkommensgrenze, Anhebung der Höchstarbeitszeit und „Frühchenmonate“

Bisher lag die Einkommensgrenze für Verheiratete bei 500.000 Euro, bei vorhandenem Einkommen dieser Größe bestand kein Anspruch auf Elterngeld. Am 16.09.2020 beschloss das Bundeskabinett eine Elterngeldreform, die am 01.09.2021 in Kraft trat. Nach dieser wurde die Einkommensgrenze für verheiratete Eltern mit einem gemeinsamen zu versteuernden Einkommen auf 300.000 Euro geändert. Für Alleinerziehende bleibt die Grenze weiterhin bei 250.000 Euro im Jahr.

Außerdem wurde die wöchentliche Höchstarbeitszeit von 30 auf 32 Wochenstunden angehoben und sog. „Frühchenmonate“ eingeführt. Eltern von Kindern, die mindestens 6 Wochen vor errechnetem Entbindungstermin geboren werden, sollen durch die Neuregelung in § 4 Abs. 5 Satz 1 BEEG weitere Monate lang Anspruch auf Basiselterngeld bzw. ElterngeldPlus erhalten.

Was die Reform ebenfalls vereinfacht hat sind die Regelungen zum Partnerschaftsbonus. Während dieser zuvor vier Monate am Stück mit 25 bis 30 Wochenstunden bezogen werden musste, können Eltern den Partnerschaftsbonus nun viel flexibler zwischen zwei und vier Monate mit durchschnittlich 24 bis 32 Wochenstunden nutzen.

Elterngeld in der Corona-Krise vom 01. März bis Ende 2020

Ziel der Elterngeld-Reform in Zeiten der Corona-Krise ist es vor allem, von Einkommenseinbußen betroffene Eltern zu unterstützen. Aus diesem Grund brachte der Bundestag das zeitlich befristete Gesetz „für Maßnahmen im Elterngeld aus Anlass der Covid-19-Pandemie“ auf den Weg. Das zeitlich befristete Gesetz gilt ab 01. März 2020 und umfasst die folgenden Maßnahmen:

Elterngeld Reformen zum 01.07.2015 – ElterngeldPlus und verbesserte Elternzeit

In 2015 wurde das ElterngeldPlus eingeführt. Eltern können sich seitdem zwischen dem „normalen“ Elterngeld (Basiselterngeld) und dem neuen ElterngeldPlus entscheiden. Das ElterngeldPlus richtet sich vor allem an Eltern, die neben der Kinderbetreuung weiter in Teilzeit arbeiten möchten. Im ElterngeldPlus stehen den Eltern künftig bis zu 32 Monate Elterngeld zur Verfügung.

Außerdem wurde beschlossen, dass die Elternzeit künftig in bis zu drei – anstatt nur in zwei – Blöcken aufgeteilt werden kann. Und: Zwischen dem dritten und achten Geburtstag des Kindes dürfen Eltern jetzt bis zu 24 Monate Elternzeit nehmen.

Elterngeld Reform zum 01.01.2015 – Kein doppeltes Elterngeld mehr für Mehrlingsgeburten

Bis 2015 stand das Elterngeld pro Kind zur Verfügung. Dies wurde Anfang 2015 jedoch verändert. Das Elterngeld wird nun nicht mehr pro Kind, sondern pro Geburt gezahlt. Ab sofort gibt es einen Mehrlingsbonus i. H. v. 300 Euro pro Mehrlingskind.

Elterngeld Reform zum 01.01.2013 – Berechnung nach dem Bruttoeinkommen

Für Geburten ab dem 01. Januar 2013 wird das Elterngeld nicht mehr nach dem Nettoeinkommen, sondern nach dem Bruttoeinkommen berechnet. Die Abzugsbeträge für die Sozialversicherung sowie der Lohnsteuerabzug werden fortan pauschal vorgenommen.Für werdende Eltern ergeben sich dadurch, im Vergleich zur bisherigen Rechtslage, Einbußen von bis zu über 100 Euro monatlich.

Elterngeld Reform 2011 – Änderung bei der Elterngeld Berechnung

Bisher sah das Elterngeld eine Höhe von 67% des zuletzt durchschnittlich erhaltenen Nettogehaltes an, maximal jedoch 1.800 Euro. In 2011 wurde dies geändert: Die 67% des zuletzt bezogenen Nettogehaltes erhalten ab jetzt nur noch Eltern, die nicht mehr als 1.200 Euro im Durchschnitt verdient haben.

Ab einem Einkommen von 1.200 Euro wird das Elterngeld um 0,1% je 2 Euro gekürzt, die 1.200 Euro überschreiten. Beträgt das Einkommen also 1.220 Euro, erfolgt eine Kürzung um 1 % (1.220 – 1200 = 20 / 2 = 10 *0,1% = 1%). Der Höchstsatz für das Elterngeld für Einkommen über 1.200 Euro beträgt nach der neuen Regelung 65%. Der Elterngeld-Höchstbetrag liegt weiterhin bei 1.800 Euro.

Elterngeld Reform 2011 – Kein Elterngeld für Spitzenverdiener

In 2011 wurde außerdem das Elterngeld für Spitzenverdiener abgeschafft. Als Spitzenverdiener gilt, wer ein zu versteuerndes Einkommen in Höhe von:

  • 250.000 Euro (alleinstehend)
  • 500.000 Euro (verheiratet)

im Veranlagungszeitraum vor der Geburt des Kindes erzielt hat.

Elterngeld Reform 2011 – Anrechnung von Elterngeld auf Sozialleistungen

Bis 2011 wurde der Mindestbetrag des Elterngeldes – auch „Sockelbetrag“ genannt – in Höhe von 300 Euro nicht auf Sozialleistungen angerechnet. Bezieher von Sozialleistungen, wie beispielsweise Hartz IV, haben das Elterngeld zusätzlich zu ihrem Hartz IV Regelsatz oder bei Bezug von Kinderzuschlag erhalten. Seit der Neuregelung in 2011 wird der Elterngeld-Sockelbetrag jedoch als Einkommen auf die Hartz IV Leistungen angerechnet. Für die Betroffenen bedeutet dies im Umkehrschluss, dass sie künftig kein Elterngeld mehr erhalten, da dieses beim Hartz IV Regelsatz, der Sozialhilfe und dem Kinderzuschlag wieder gekürzt wird.

Ausnahme: Bezieher von Sozialleistungen, die vor der Geburt des Kindes erwerbstätig waren, erhalten einen „Elterngeldfreibetrag“. Dieser beträgt maximal 300 Euro. Das Elterngeld wird in diesem Fall nicht auf Sozialleistungen wie Hartz IV, Sozialhilfe oder Kinderzuschlag angerechnet.

Elterngeld Reform 2011 – Nur deutsches bzw. EU-Einkommen ist anrechnungsfähig

Die bisherige Regelung beim Elterngeld sah vor, dass jedes Einkommen – auch, wenn es im Ausland verdient wurde – als Bemessungsgrundlage für das Elterngeld dienen konnte. Ab 2011 gilt nun die Regelung, dass nur Einkommen, welche in Deutschland, der EU oder der Schweiz versteuert wurden, zur Bemessung des Elterngeldes herangezogen werden.

01. Januar 2007 – Das Elterngeld tritt in Kraft

Das Bundeselterngeld- und Elternzeitgesetz trat für alle Geburten ab dem 01. Januar 2007 in Kraft. Das Elterngeld ersetzt seitdem das Erziehungsgeld.

Titelbild: Reinholds Nulle / Shutterstock.com

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