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Elterngeld beantragen

Wenn Eltern die Betreuung ihres Kindes selbst übernehmen und dafür im Job kürzertreten oder vollständig in Elternzeit gehen, haben sie grundsätzlich einen Anspruch auf Elterngeld. Die Höhe des Elterngeldes richtet sich nach dem Einkommen der letzten 12 Monate. Das Elterngeld wird jedoch nicht einfach so vom Staat bezahlt, sondern muss mit einem entsprechenden Elterngeld Antrag beantragt werden. Wie und wo Sie Elterngeld beantragen können, erfahren Sie in diesem Artikel.

Wann Sie Elterngeld beantragen können

Der Antrag auf Elterngeld kann schriftlich, ab dem Tag der Geburt des Kindes, bei der zuständigen Stelle eingereicht werden. Wichtig ist, dass das Elterngeld nur drei Monate rückwirkend gezahlt wird. Hierbei ist der Zeitpunkt des Elterngeldantrages maßgebend. Daher empfehlen wir allen Eltern, den Antrag zeitnah abzugeben.

Wo Sie den Antrag auf Elterngeld stellen müssen

Jedes Bundesland verfügt über seine eigenen Antragsformulare. Neben dem Elterngeld Antragsformular müssen Eltern auch noch – je nach Bundesland – zusätzliche Unterlagen ausfüllen. Beispielsweise gibt es ein Formular, in welchem das Einkommen erklärt werden muss. Teilweise muss auch der Arbeitgeber eine Bescheinigung ausfüllen.

Nachfolgend haben wir alle Formulare der einzelnen Bundesländer als Download für Sie zusammengefasst. Einige Bundesländer bieten zudem die Möglichkeit, den Elterngeld Antrag online auszufüllen.

Elterngeld Antrag für jedes Bundesland

BundeslandElterngeldformular / Download (PDF)
Baden WürttembergBaden Württemberg Elterngeld Antrag
BayernBayern Elterngeld PDF Antrag
Bayern Elterngeld Onlineantrag
BerlinBerlin Elterngeld Antrag
BrandenburgBrandenburg Elterngeld Antrag
BremenBremen Elterngeld PDF & Online-Antrag
HamburgHamburg Elterngeld Online Antrag
HessenHessen Elterngeld Online und PDF Antrag
Mecklenburg VorpommernMecklenburg-Vorpommern Elterngeld PDF Antrag
NiedersachsenNiedersachsen Elterngeld PDF Antrag
Nordrhein-WestfalenNordrhein-Westfalen Elterngeld PDF Antrag
Rheinland PfalzRheinland-Pfalz Elterngeld PDF Antrag
SaarlandSaarland Elterngeld Online Antrag
SachsenSachsen Elterngeld PDF und Online Formulare
Sachsen-AnhaltSachsen-Anhalt Elterngeld PDF Antrag
Schleswig HolsteinSchleswig-Holstein Elterngeld PDF und Online Antrag
ThüringenThüringen Elterngeld PDF Antrag und Online Antrag

Wie lange wird Elterngeld gezahlt?

Seit 2015 können sich Eltern zwischen dem Basiselterngeld und dem ElterngeldPlus entscheiden. Im Basiselterngeld werden in Kombination mit den Partnermonaten bis zu 14 Monate und im ElterngeldPlus in Kombi mit dem Partnerschaftsbonus sogar bis zu 32 Monate Elterngeld gezahlt.

Alleinerziehende können ebenfalls bis zu 14 Monate Basiselterngeld erhalten, sie werden Elternpaaren gegenüber also nicht benachteiligt.

Detaillierte Informationen über das ElterngeldPlus und für wen es sich besonders lohnt erhalten Sie unter ElterngeldPlus. Mehr zu den Partnermonaten beim Elterngeld können Sie unter Elterngeld Partnermonate nachlesen.

Länger Elterngeld für Frühchen

Seit dem 1. September 2021 bekommen Eltern von Frühchen, die mindestens sechs Wochen vor dem errechneten Geburtstermin geboren werden, weitere Monate Elterngeld zum Basiselterngeld dazu. Die Eltern sollen in dieser besonderen Situation zusätzlich unterstützt werden.

Je nachdem wie viele Wochen zu früh das Kind geboren wurde verlängert sich die Bezugsdauer des Elterngeldes:

Vor errechnetem GeburtsterminZusätzliches Basiselterngeld
mind. 6 Wochen1 Monat
mind. 8 Wochen2 Monate
mind. 12 Wochen3 Monate
mind. 16 Wochen4 Monate

Halbierte Auszahlung im Elterngeld Antrag

Im Elterngeld Antrag kann die Dauer der Auszahlung auf den doppelten Zeitraum verlängert werden, so dass im Basiselterngeld bis zu 28 Monaten (inklusive der Partnermonate) Elterngeld gezahlt werden. In diesem Fall wird das Elterngeld, welches sonst für 14 Monate gezahlt werden würde, auf 28 Monate aufgeteilt. Der monatliche Auszahlungsbetrag wird also um die Hälfte reduziert.

Wie viel Elterngeld gezahlt wird, ist abhängig vom bereinigten Netto-Einkommen der letzten 12 Monate. Unter Elterngeld berechnen erfahren Sie, wie sich das Elterngeld im Detail berechnet.

Unterlagen für den Elterngeld Antrag

Möchten Sie Elterngeld beantragen, müssen Sie folgende Unterlagen mit einreichen:

  • Geburtsbescheinigung des Kindes mit dem Verwendungszweck „für Elterngeld“ im Original (erhalten Sie bei Ihrem Standesamt)
  • Wenn das Kind im europäischen Ausland geboren ist, reicht eine Kopie der Geburtsurkunde
  • Wenn das Baby im nicht-europäischen Ausland geboren ist, wird eine beglaubigte deutsche Übersetzung benötigt
  • Kopie der Personalausweise beider Elternteile
  • Bewilligungs- oder Ablehnungsbescheid für das Mutterschaftsgeld (stellt die Krankenkasse aus)
  • Alle Einkommensnachweise für den Bemessungszeitraum
  • Nachweis über die vom Arbeitgeber gewährte Elternzeit
  • Bescheinigung über den Zuschuss zum Mutterschaftsgeld (stellt Arbeitgeber aus)
  • Nachweis über den Bezug von Krankentagegeld aufgrund einer schwangerschaftsbedingten Erkrankung – Attest wird ebenfalls benötigt
  • Bewilligungs- und Aufhebungsbescheide über Einkommensersatzleistungen (ALG I, Kinderzuschlag)
  • Elterngeldbescheide für ältere Geschwisterkinde, sofern der Bezug in den Bemessungszeitraum hineinreicht
  • Nachweis (vom Arbeitgeber oder Selbsteinschätzung) für Einkünfte aus nicht selbstständiger oder nicht selbstständiger Arbeit während des Elterngeldbezuges

Zudem sollten Sie spätestens bei Antragsstellung wissen, für welche Monate Sie Elterngeld erhalten möchten und ob Sie während des Elterngeld Bezuges in Teilzeit (bis zu 30 Wochenarbeitsstunden) arbeiten werden. Sollte dies der Fall sein, müssen die voraussichtlichen Wochenstunden und das voraussichtliche Einkommen im Antrag angegeben werden.

Info: Der Arbeitgeber ist dazu verpflichtet, dem Elternteil die benötigten Unterlagen auszuhändigen und ggf. benötigte Formulare auszufüllen. Er darf dies nicht verweigern.

Elterngeld Antrag ausfüllen – Hilfe

Die Elterngeldantragsformulare sind für viele werdende und frisch gebackene Eltern verwirrend. Es ist nicht immer einfach, durch die Formulare durchzusteigen. Das Schlimmste ist jedoch, dass Fehler beim Ausfüllen bares Geld kosten können. Daher ist es ratsam, sich ganz in Ruhe mit den verschiedenen Anträgen auseinanderzusetzen. Damit das Ausfüllen nach der Geburt des Kindes nicht völlig in Stress ausartet, sollten die Anträge schon rechtzeitig vorher ausgefüllt werden.

Das gibt es beim Ausfüllen zu beachten:

  1. Im regulären Elterngeldantrag werden unter anderem die persönlichen Angaben (Familienstand, Wohnsitz, etc.) beider Elternteile abgefragt.
  2. Im Antrag muss angegeben werden, welches Elternteil für welche Zeiträume Elterngeld beziehen möchte. Im Basiselterngeld erhalten Eltern zwei Monate zusätzlich Elterngeld, wenn auch der Partner mindestens zwei Lebensmonate zuhause bleibt und die Betreuung des Kindes übernimmt. Im ElterngeldPlus wird besonders die Teilzeitarbeit gefördert, hier ist eine Elterngeldauszahlung bis zu 36 Monaten möglich. → Die Aufteilung der Zeiträume kann im Nachhinein noch einmal problemlos geändert werden. Auch eine zweite Änderung der Aufteilung ist bei Härtefällen möglich.
  3. Geben Sie die Elterngeldmonate immer in Geburtsmonaten an. → Beispiel: Das Kind wird am 16.05.2020 geboren. Der Vater möchte die ersten vier Wochen zuhause bleiben. Die Elternzeit beginnt für ihn am 16.05.2020, Elterngeld wird vom 16.05.2020 bis 15.06.2020 beantragt. Vier weitere Lebenswochen nimmt er vom 17.05.2020 bis zum 16.06.2020.
  4. Bei den Bescheinigungen wird zwischen Elternteil 1 und Elternteil 2 entschieden. Füllen Sie die Bescheinigungen für beide Elternteile aus.
  5. Nicht verwirren lassen: Die Elterngeldstelle möchte das Einkommen VOR der Geburt und NACH der Geburt für den beantragten Zeitraum wissen. Für die zu erwartenden erzielten Einkünfte NACH der Geburt müssen auch die durchschnittlichen Wochenarbeitsstunden angegeben werden.
  6. Die meisten Bundesländer stellen Informationsblätter zur Beantragung des Elterngeldes zur Verfügung. Lesen Sie sich die Informationen aufmerksam durch, denn sie können eine große Hilfe beim Ausfüllen sein.

Quelle: Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend