Elterngeld Plus bei Teilzeit nach Geburt
Mehr Flexibilität und Gerechtigkeit dank ElterngeldPlus: Seit dem 01. Juli 2015 können sich Eltern zwischen dem Basiselterngeld und dem ElterngeldPlus entscheiden. Das ElterngeldPlus richtet sich vor allem an Eltern, die kurz nach der Geburt des Kindes wieder in Teilzeit arbeiten möchten.
Mit der Einführung des ElterngeldPlus wurde auch der sogenannte „Partnerschaftsbonus“ eingeführt, der es Müttern und Vätern ermöglicht, sich die Betreuung des gemeinsamen Kindes zu teilen.
Tipp: Das Basiselterngeld, das ElterngeldPlus und die Partnerschaftsbonus-Monate können sogar miteinander kombiniert werden.
Inhaltsverzeichnis
Unterschiede zwischen Basiselterngeld und ElterngeldPlus
Das bisherige Elterngeld, seit 2015 Basiselterngeld genannt, wird höchstens für 14 Monate ausgezahlt – die zwei Partnermonate („Vätermonate“) eingeschlossen. Wird in dieser Zeit wieder stundenweise gearbeitet, müssen empfindliche Kürzungen beim Elterngeld hingenommen werden.
Mit dem ElterngeldPlus hingegen können Eltern, die kurz nach der Geburt des Kindes wieder in Teilzeit arbeiten gehen, bis zu 32 Monate (inklusive Partnerschaftsbonus) staatliche Förderung erhalten. Aus einem Elterngeldmonat werden demnach zwei ElterngeldPlus-Monate.
Auf den ersten Blick vermutet man beim ElterngeldPlus finanzielle Abstriche, denn das ElterngeldPlus beträgt maximal 50% des Elterngeldbetrags, der Eltern ohne Teilzeiteinkommen nach der Geburt zustünde. Allerdings wird dieser Betrag auch für den doppelten Zeitraum, nämlich statt nur 14 Monate für maximal 32 Monate (inkl. Partnerschaftsbonus), ausgezahlt.
Basiselterngeld | ElterngeldPlus | |
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Bezugszeitraum | Bis zu 14 Monate nach Geburt (inkl. Partnermonate) | Bis zu 32 Monate nach Geburt (inkl. Partnerschaftsbonus) |
Monatlicher Betrag | 65% bis 100% des durchschnittlichen Nettoeinkommens der letzten 12 Monate vor Geburt min. 300 EUR, max. 1.800 EUR | max. die Hälfte des Elterngeldes, das ohne Teilzeiteinkommen zustünde. min. 150 EUR, max. 900 EUR Deckelungsbetrag: ElterngeldPlus darf nicht höher sein als das Basiselterngeld wäre |
Teilzeittätigkeit | bis zu 32 Wochenstunden möglich Elterngeld wird verdienstabhängig gekürzt | bis zu 32 Wochenstunden möglich. ElterngeldPlus ist zwar geringer als das Elterngeld, wird bei einer Teilzeitstelle aber nicht zusätzlich gekürzt & steht bis zu 32 Monaten zur Verfügung. |
ElterngeldPlus Vorteil: Förderung der Teilzeitarbeit
Das ElterngeldPlus wurde für mehr Gerechtigkeit und Flexibilität eingeführt. Denn vor der Einführung des ElterngeldPlus wurden Eltern, die bereits wenige Monate nach der Geburt ihres Kindes wieder in Teilzeit gearbeitet haben, den nicht arbeitenden Eltern gegenüber benachteiligt. Nach dem alten Modell wurde das Elterngeld nämlich um die Höhe des Verdienstes der Teilzeitstelle gekürzt, der Bezugszeitraum aber nicht verlängert. Diese Eltern haben also in Summe weniger Elterngeld erhalten.
Mit dem ElterngeldPlus können Eltern, die nach der Geburt ihres Kindes wieder in Teilzeit arbeiten gehen, ihren Anspruch auf Elterngeld verlängern. Dadurch kriegen sie monatlich zwar weniger Geld als im Basiselterngeld, da die Bezugszeit aber doppelt so lang ist, haben sie keine finanziellen Nachteile.
Weiterführende Informationen zu den Anspruchsvoraussetzungen für den Bezug von Elterngeld finden Sie unter Elterngeld Anspruch.
Partnerschaftsbonus: bis zu Vier zusätzliche Monate ElterngeldPlus
Wenn sich Eltern die Betreuung ihres Kindes teilen und zeitgleich für zwei bis vier Monate am Stück durchschnittlich zwischen 24 und 32 Wochenstunden arbeiten, steht ihnen der Partnerschaftsbonus (nicht zu verwechseln mit den Partnermonaten) zu.
Dieser sorgt für max. vier zusätzliche ElterngeldPlus-Monate pro Elternteil. Voraussetzung ist jedoch, dass mindestens ein Elternteil ab dem 15. Lebensmonat des Kindes durchgehend ElterngeldPlus bezieht.
Aber auch Alleinerziehende werden mit dem Partnerschaftsbonus gefördert: Wenn sie in zwei bis vier aufeinanderfolgenden Monaten in Teilzeit (durchschnittlich zwischen 24 und 32 Wochenstunden) arbeiten, erhalten sie ebenfalls vier zusätzliche Monate ElterngeldPlus.
Kombination von Elterngeld, ElterngeldPlus und Partnerschaftsbonus
Das Basiselterngeld, das ElterngeldPlus und der Partnerschaftsbonus können miteinander kombiniert werden:
Bildquelle: Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend
ElterngeldPlus: Berechnungsbeispiele
Das Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend macht den jeweiligen Anspruch von Elterngeld und ElterngeldPlus in zwei Rechenbeispielen deutlich:
Berechnungsbeispiel 1
- Einkommen der Mutter vor der Geburt des Kindes: 1.400 Euro / Monat
- Elterngeldanspruch bei voller beruflicher Unterbrechung: 910 Euro / Monat (= 65 % von 1.400 Euro)
- Elterngeld insgesamt für zwölf Monate: 10.920 Euro (12 x 910 Euro)
Nach der Geburt arbeitet die Mutter jedoch in Teilzeit (40%) weiter. Für welches Modell – Basiselterngeld oder ElterngeldPlus – sollte sie sich nun entscheiden?
Elterngeld | ElterngeldPlus |
---|---|
Einkommen nach der Geburt des Kindes durch Teilzeitarbeit: 560 Euro / Monat | |
Einkommenswegfall von 840 Euro / Monat | |
Elterngeld 546 Euro / Monat (65% vom Einkommenswegfall) |
ElterngeldPlus 455 Euro / Monat (50% des vollen Elterngeldanspruchs ohne den Teilzeitjob, also 50% von 910 Euro) |
Monatliches Gesamteinkommen 1.106 Euro (= 560 Euro + 546 Euro) |
Monatliches Gesamteinkommen 1.015 Euro (= 560 Euro + 455 Euro) |
Summe Elterngeld für max. 12 Monate 6.552 Euro (= 12 x 546 Euro) |
Summe ElterngeldPlus für max. 24 Monate 10.920 Euro (= 24 x 455 Euro) |
4.368 Euro Plus durch ElterngeldPlus |
In diesem Beispiel sollte sich die Mutter für das ElterngeldPlus entscheiden. Das monatliche Gesamteinkommen ist hier lediglich 91 Euro geringer als mit dem Basiselterngeld und wird für den doppelten Zeitraum ausgezahlt, sodass die Mutter ein Plus von insgesamt 4.368 Euro verzeichnen kann.
Berechnungsbeispiel 2
- Einkommen der Mutter vor der Geburt des Kindes: 2.200 Euro / Monat
- Elterngeldanspruch bei voller beruflicher Unterbrechung: 1.430 Euro / Monat (= 65% von 2.200 Euro)
- Elterngeld insgesamt für zwölf Monate: 17.160 Euro (12 x 1.430 Euro)
Nach der Geburt arbeitet die Mutter in Teilzeit (75 %) weiter.
Elterngeld | ElterngeldPlus |
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Einkommen nach der Geburt des Kindes durch Teilzeitarbeit: 1.650 Euro / Monat | |
Einkommenswegfall von 550 EUR / Monat | |
Elterngeld 357,50 Euro / Monat (65% vom Einkommenswegfall) |
ElterngeldPlus 357,50 Euro / Monat (Achtung Deckelungsbetrag: Das ElterngeldPlus darf nicht höher sein als das Basiselterngeld!) |
Monatliches Gesamteinkommen 2.007,50 Euro (= 1.650 Euro + 357,50 Euro) |
Monatliches Gesamteinkommen 2.007,50 Euro (= 1.650 Euro + 357,50 Euro) |
Summe Elterngeld für max. 12 Monate 4.290 Euro (= 12 x 357,50 Euro) |
Summe ElterngeldPlus für max. 24 Monate 8.580 Euro (= 24 x 357,50 Euro) |
4.290 Euro Plus durch ElterngeldPlus |
Auch in diesem Beispiel sollte sich die Mutter definitiv für das ElterngeldPlus entscheiden. Das monatliche Gesamteinkommen ist hier genauso hoch wie das Basiselterngeld, noch dazu wird es für den doppelten Zeitraum ausgezahlt, sodass die Mutter ein Plus von insgesamt 4.290 Euro verzeichnen kann.
Einzelfallentscheidung: Basiselterngeld oder ElterngeldPlus?
Wer ohnehin nicht vorhat, in den ersten Monaten nach der Geburt des Kindes wieder zu arbeiten, für den ist das Basiselterngeld (zunächst) die richtige Wahl. Das ElterngeldPlus ist in jedem Fall interessant, wenn die Eltern nach der Geburt des Kindes schnell wieder zurück in den Job möchten.
Damit (werdende) Eltern bereits vor der Geburt des Nachwuchses herausfinden können, welche Fördermöglichkeiten für sie sinnvoll sind, stellt das BMFSFJ einen Elterngeldrechner zur Verfügung. Hierüber können auch Kombinationen von Elterngeld und ElterngeldPlus berechnet werden.
Bei offenen Fragen empfehlen wir, sich am besten bei der zuständigen Elterngeldstelle umfassend beraten zu lassen.
Weiterführende Informationen zum Thema:
- Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend: Informationen zum Elterngeld
- Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend: Bilanz 10 Jahre Elterngeld