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Elterngeldrechner – Höhe online berechnen

Das Elterngeld beträgt in der Regel 65% bis 67% – in Ausnahmefällen sogar bis zu 100% – des durchschnittlichen Nettoeinkommens der letzten 12 Monate vor der Geburt des Kindes. Dabei beträgt es mindestens 300 Euro und maximal 1.800 Euro monatlich.

Allerdings unterscheidet sich das Nettogehalt von der Gehaltsabrechnung von dem Netto, welches die Elterngeldstellen für die Berechnung heranziehen. Diese gehen zunächst vom Bruttogehalt aus und nehmen dann standardisierte Abzüge vor. Das so ermittelte Nettogehalt wird auch „Elterngeldnetto“ genannt und bildet die Berechnungsgrundlage für das Elterngeld.

Elterngeldrechner

Sie möchten Elterngeld beantragen? Alle wichtigen Informationen dazu haben wir Ihnen unter Elterngeld Antrag zusammengestellt.

Elterngeld Mindestbetrag und Höchstbetrag

Der Gesetzgeber sieht für das Basiselterngeld zwei feste Beträge vor, die jeweils die monatliche unterste und oberste Grenze bilden:

  • Mindestbetrag (Sockelbetrag lt.  § 2 Abs. 5 BEEG): 300 Euro
  • Höchstbetrag: 1.800 Euro

Das bedeutet, dass Eltern, die vor der Geburt des Kindes nur sehr wenig verdient haben, dennoch mindestens 300 Euro Elterngeld erhalten. Eltern mit einem sehr guten Einkommen erhalten maximal 1.800 Euro Elterngeld im Monat.

Berechnung des Elterngeldes – Wichtige Parameter

Um das Elterngeld zu berechnen wird das so genannte „Elterngeldnetto“ benötigt. In die Berechnung fließen folgende Parameter ein:

  • Relevanter Bemessungszeitraum
  • Laufendes Arbeitsentgelt
  • Elterngeldbrutto
  • Pauschaler Steuerabzug
  • Pauschale Sozialversicherungsabzüge

Relevanter Bemessungszeitraum

Für die Berechnung des durchschnittlichen Nettoeinkommens werden die letzten 12 Kalendermonate vor der Geburt des Kindes bzw. vor dem Beginn der Mutterschutzfrist herangezogen.

Bei Selbstständigen wird das letzte Wirtschaftsjahr vor der Geburt des Kindes berücksichtigt.

Folgende Einkommensersatzleistungen, Einnahmen und Zusatzleistungen werden dabei nicht berücksichtigt:

  • Arbeitslosengeld I
  • Krankengeld
  • Kapitalerträge
  • Mieteinnahmen
  • Boni vom Arbeitgeber
  • Weihnachtsgeld
  • Urlaubsgeld

Laufendes Arbeitsentgelt

Für das laufende Arbeitsentgelt werden sonstige und steuerfreie Bezüge vom monatlichen Gehalt abgezogen.

Sonstige Leistungen sind einmalige Sonderleistungen des Arbeitgebers wie z. B. Weihnachtsgeld, Urlaubsgeld, etc.

Steuerfreie Bezüge sind Leistungen des Arbeitgebers, für die keine Lohnsteuer und Sozialversicherungsbeiträge gezahlt werden. Dazu zählen beispielsweise Warengutscheine und Sachbezüge, Berufsbekleidung oder die Übernahme von Fort- und Weiterbildungskosten.

Bei Selbstständigen wird der Vorsteuergewinn durch 12 Monate geteilt.

Elterngeldbrutto

Beim Elterngeldbrutto handelt es sich um das Arbeitsentgelt abzüglich des Arbeitnehmerpauschbetrages i. H. v. monatlich 102,50 Euro.

Übrigens: Der Arbeitnehmerpauschbetrag beträgt jährlich 1.230 Euro und wird in der Steuererklärung angerechnet, wenn die Werbungskosten unter 1.230 Euro liegen. Der Pauschbetrag mindert also die Einkommenssteuer. Daher wird der Arbeitnehmerpauschbetrag vom Arbeitsentgeld abgezogen.

Pauschaler Steuerabzug

Steuern und Sozialabgaben werden pauschal vom Elterngeldbrutto abgezogen. Hier sind also nicht die tatsächlich gezahlten Steuern relevant, sondern lediglich Pauschalbeiträge. Beispielsweise werden für die Kirchensteuer pauschal 8% zugrunde gelegt.

Die restlichen Steuerabzüge werden anhand des am 1. Januar des Kalenderjahres vor der Geburt des Kindes für dieses Jahr geltenden Programmablaufplans des Finanzministeriums ermittelt.

Pauschale Sozialversicherungsabzüge

Die Sozialversicherungsbeiträge werden ebenfalls pauschal abgezogen:

  • Kranken- und Pflegeversicherung: 9%
  • Rentenversicherung: 10%
  • Arbeitslosenversicherung: 2%

Für die Sozialabgaben werden demnach pauschal 21% veranschlagt.

Elterngeldnetto

Das Elterngeldnetto bildet die Berechnungsgrundlage für das Elterngeld. Es setzt sich aus dem Elterngeldbrutto abzüglich der pauschalen Steuer- und Sozialversicherungsabzüge zusammen.

Elterngeldnetto = Elterngeldbrutto – Steuerabzüge – Sozialversicherungsabzüge

Da für das Elterngeldnetto pauschale Steuer- und Sozialversicherungsabzüge vorgenommen werden, ist das Elterngeldnetto nicht identisch mit dem Nettoeinkommen auf der Lohnsteuerabrechnung.

Elterngeldersatzrate

Um das Elterngeld exakt zu berechnen muss das Elterngeldnetto mit der Elterngeldersatzrate multipliziert werden. Die Elterngeldersatzrate berechnet, wie viel Elterngeld genau gezahlt wird. Je geringer das Einkommen vor der Geburt gewesen ist, desto höher ist die Elterngeldersatzrate. (§ 2 BEEG) Es wird zwischen vier Stufen unterschieden:

Durchschnittliches Nettoeinkommen vor der GeburtBerechnung Elterngeld (Ersatzrate)
Mindestbetrag (wird also immer gezahlt)300 Euro
Maximalbetrag (wird höchstens gezahlt)1.800 Euro
1.      Unter 1.000 Euro67 bis 100% vom Elterngeldnetto
(Siehe Geringverdienerkomponente)
2.      1.000 bis 1.200 Euro67% vom Elterngeldnetto
3.      1.200 bis 1.240 Euro65 bis 67% vom Elterngeldnetto
(Siehe stufenweise Absenkung)
4.      Über 1.240 Euro65% vom Elterngeldnetto
Die rechnerische Höchsteinkommensgrenze liegt bei 2.770 Euro. Multipliziert mit der Ersatzrate von 65% ist das Maximum von 1.800 Euro Elterngeld erreicht.

Das so ermittelte Elterngeld kann sich noch erhöhen, wenn die Eltern Zwillinge bzw. Mehrlinge bekommen oder bereits kleine Geschwisterkinder zur Welt gebracht haben.

Erläuterung zur Elterngeldersatzrate

Einkommen unter 1000 Euro – Geringverdienerkomponente

Die Geringverdienerkomponente greift bei einem Einkommen von unter 1.000 Euro. Es erhöht den Prozentsatz von 67% um je 0,1 Prozentpunkte für je 2 Euro, um die dieses Einkommen den Betrag von 1.000 Euro unterschreitet. (§ 2 Abs. 2 Satz 1 BEEG). Beispiel:

  • Der Verdienst betrug durchschnittlich 600 Euro
  • Die Differenz zu einem Verdienst in Höhe von 1.000 Euro beträgt demnach 400 Euro
  • Der Differenzbetrag wird durch die 2 Euro geteilt (400 : 2 = 200) und mit dem Prozentsatz multipliziert (200 x 0,1% = 20 %)

Die 67% werden dann um die Höhe der Geringverdienerkomponente erhöht, sodass dem Elternteil nicht nur 67%, sondern 87% Elterngeld zustehen. Das wirkt sich natürlich positiv auf das Elterngeld aus:

  • 67% von 600 Euro = 402 Euro
  • 87% von 600 Euro = 522 Euro

Einkommen zwischen 1.000 und 1.200 Euro

Eltern, die vor der Geburt des Kindes ein durchschnittliches Nettoeinkommen zwischen 1.000 Euro und 1.240 Euro erzielt haben, erhalten den Elterngeld Regelsatz in Höhe von 67%.

Einkommen zwischen 1.200 und 1.240 Euro – stufenweise Absenkung

Einkommen, die über 1.200 Euro liegen, werden stufenweise gekürzt. Und zwar um je 0,1 Prozentpunkte für je 2 Euro, um die das Einkommen die 1.200 Euro überschreitet. Der Mindestsatz beträgt jedoch 65% (§ 2 Abs. 2 Satz 2 BEEG).

Beispiel: 

  • Das Einkommen vor der Geburt betrug durchschnittlich 1.220 Euro
  • Die Differenz zur Grenze von 1.200 Euro beträgt demnach 20 Euro
  • Der Differenzbetrag wird durch die 2 Euro geteilt (20 Euro : 2 Euro = 10) und mit dem Prozentsatz multipliziert (10 x 0,1% = 1%)

Die 67% werden dann um die Höhe der Absenkung reduziert, sodass dem Elternteil 66% Elterngeld zustehen.

Einkommen ab 1.240 Euro

Ab einem durchschnittlichen Nettoeinkommen i. H. v. 1.240 Euro werden 65% vom Elterngeldnetto übernommen, dabei sind höchstens 2.770 Euro anzusetzen. Die monatliche Elterngeld Höchstbetrag liegt damit bei 1.800 Euro (2.770 Euro x 65 % = 1.800 Euro).

Erhöhung des Elterngeldes bei Geschwisterkindern und Mehrlingsgeburten

Geschwisterbonus beim Elterngeld

Der Geschwisterbonus (§ 2a BEEG) greift, wenn im beantragenden Haushalt:

  • zwei Kinder, die noch nicht drei Jahre alt sind, oder
  • drei oder mehr Kinder, die noch nicht sechs Jahre alt sind, oder
  • ein behindertes Kind unter 14 Jahren

leben.

Durch den Geschwisterbonus wird das Elterngeld um 10%, mindestens jedoch um 75 Euro monatlich, erhöht. Das ElterngeldPlus wird entsprechend um mindestens 37,50 Euro monatlich erhöht. Gleichzeitig erhöhen sich auch Mindest- und Höchstbetrag um denselben Betrag.

Elterngeld Bonus für Mehrlingsgeburten

Bei Mehrlingsgeburten erhöht sich das Elterngeld um 300 Euro je Mehrlings-Kind. Das ElterngeldPlus erhöht sich um 150 Euro. Der Mehrlingszuschlag wird zusätzlich zum Geschwisterbonus gezahlt.

Elterngeld berechnen – Beispiel

Das Elterngeldnetto bildet die Berechnungsgrundlage für das Elterngeld. Zur Vereinfachung berechnen wir das Elterngeld in unserem Beispiel jedoch mit dem tatsächlichen Nettogehalt. Das so ermittelte Elterngeld wird sich also von dem tatsächlichen Elterngeld, welches von der Elterngeldstelle berechnet wird, unterscheiden.

Beispiel 1

Durchschnittliches Nettoeinkommen vor der Geburt: 1.800 Euro / Monat→ Die prozentuale Ersatzrate beträgt 65%, da das Nettoeinkommen mehr als 1.240 Euro betrug.

  • der Elterngeldgrundbetrag beträgt 65% von 1.800 Euro, also 1.170 Euro.
  • im Haushalt lebt noch ein weiteres Kind unter drei Jahren.
  • für das Geschwisterkind wird zusätzlich ein Geschwisterbonus i. H. v. 117 Euro gezahlt. (10% von 1.170 Euro.)
  • das Elterngeld beträgt 1.170 Euro + 117 Euro = 1287 Euro.

Beispiel 2

Durchschnittliches Nettoeinkommen vor der Geburt: 1.100 Euro / Monat → Die prozentuale Ersatzrate beträgt 67%, da das Nettoeinkommen zwischen 1.000 und 1.200 Euro liegt.

  • der Elterngeldgrundbetrag beträgt demnach 67% von 1.100 Euro, also 737 Euro.
  • im Haushalt leben keine weiteren Geschwisterkinder.
  • das Elterngeld beträgt 737 Euro. 

Beispiel 3

Durchschnittliches Nettoeinkommen vor der Geburt: 800 Euro / Monat, keine Geschwisterkinder →  Die prozentuale Ersatzrate beträgt 77%, hier kommt die Geringverdienerkomponente zum Einsatz. (Differenz bis zu 1000 Euro = 200 Euro. (200 : 2) * 0,1 = 10% + 67%)

  • die Elterngeld Höhe beträgt 616 Euro. (800 Euro Elterngeldnetto x 77% Ersatzrate)

Anrechnung von Erwerbstätigkeit während des Elterngeldbezuges

Während des Bezuges von Elterngeld kann eine Erwerbstätigkeit mit maximal 32 Wochenarbeitsstunden aufgenommen werden.

Der Verdienst aus dieser Erwerbstätigkeit mindert jedoch die Höhe des Elterngeldes. (Aber auch hier gilt der Sockelbetrag von mindestens 300 Euro). Wenn dauerhaft eine Teilzeitarbeit angestrebt wird, wäre das ElterngeldPlus lukrativer, da hier keine direkten Kürzungen aufgrund einer Teilzeitarbeit vorgenommen werden.

Vergleich Basiselterngeld und ElterngeldPlus

  • Einkommen der Mutter vor der Geburt des Kindes: 1.400 Euro / Monat
  • Elterngeldanspruch ohne Teilzeitarbeit: 910 Euro / Monat (= 65 % von 1.400 Euro)
  • Elterngeld insgesamt für zwölf Monate: 10.920 Euro (12 x 910 Euro)
ElterngeldElterngeldPlus
Einkommen nach der Geburt des Kindes durch Teilzeitarbeit: 560 Euro / Monat
Einkommenswegfall von 840 Euro / Monat
Elterngeld 546 Euro / Monat
(65% vom Einkommenswegfall)
ElterngeldPlus 455 Euro / Monat
(50% des vollen Elterngeldanspruchs ohne den Teilzeitjob, also 50% von 910 Euro)
Monatliches Gesamteinkommen 1.106 Euro
(= 560 Euro + 546 Euro)
Monatliches Gesamteinkommen 1.015 Euro
(= 560 Euro + 455 Euro)
Summe Elterngeld für max. 12 Monate 6.552 Euro
(= 12 x 546 Euro)
Summe ElterngeldPlus für max. 24 Monate 10.920 Euro
(= 24 x 455 Euro)
4.368 Euro mehr im ElterngeldPlus

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