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Familienkassen – Kindergeldkassen Verzeichnis

Glückliche Familie

Verzeichnis der Familienkassen (Kindergeldkasse) in Deutschland nach Bundesländern.

Häufig sind Städte oder Gemeinden in größeren Familienkassen oder Regionaldirektionen auf Bundeslandebene angesiedelt.

Um herauszufinden, welche Familienkasse für Sie zuständig ist, können Sie entweder über das Bundesland-Verzeichnis der Familienkassen weiter navigieren oder die obige Suchfunktion nutzen. Geben Sie dafür den entsprechenden Suchbegriff in das Suchfeld ein, dabei können Sie nach PLZ oder Ort suchen. Wohnen Sie in einer kleinen Gemeinde, kann auch die Suche nach dem Landkreis helfen.

Übersicht aller Familienkassen

Nach Bundesländern:

14 Familienkassen der BA

Nach aktuellem Stand gibt es 14 Familienkassen der Bundesagentur für Arbeit in Deutschland, die noch in einzelne regionale Familienkassen unterteilt werden. Insgesamt sind die Familienkassen der Bundesagentur für Arbeit für die Bearbeitung und Auszahlung des Kindergeldes von rund 17,5 Millionen Kindern verantwortlich.

Darüber hinaus gibt es noch weitere 17.000 Familienkassen des öffentlichen Dienstes. Dies regeln die Bearbeitung und Auszahlung des Kindergeldes für Kinder von Angestellten im öffentlichen Dienst, bspw. Beamtinnen und Beamten.

Änderung bei den öffentlichen Familienkassen

Mit der Familienkassenreform soll die Zuständigkeit der öffentlichen Familienkassen des Bundes bis zum 31.12.2021 auf die Bundesagentur für Arbeit übergehen.

Bei dem Bereich der Familienkassen des öffentlichen Dienstes der Länder und Kommunen haben die öffentlichen Arbeitgeber zukünftig die Option, die Zuständigkeit für das Kindergeld ebenfalls an die Familienkassen der Bundesagentur für Arbeit zu übergeben.

Damit sollen bei Familienkassen des öffentlichen Dienstes die Kosten für die Bearbeitung des Kindergeldes eingespart werden.

Antragstellung und Vordrucke

Die Familienkassen sind die zuständigen Leistungsträger für die Abwicklung des Kindergeldes (und des Kinderzuschlags sowie des Kinderbonus).

Grundsätzlich muss ein Kindergeldantrag bei der Familienkasse abgegeben werden, die für den Wohnort zuständig ist. Alternativ können Kindergeld und Kinderzuschlag auch online über die Seite der Bundesagentur für Arbeit ausgefüllt werden.

Der direkte Online Antrag ist jedoch noch nicht möglich, da die Unterlagen noch ausgedruckt, unterschrieben und versendet werden müssen.

Weiterführende Informationen zum Antrag auf Kindergeld und dazugehörige Formulare finden Sie unter Kindergeldantrag – So beantragen Sie das Kindergeld.

Wann zahlen Familienkassen das Kindergeld aus?

Die Überweisungstermine für das Kindergeld stehen bereits im Vorfeld fest und richten sich nach der Kindergeldnummer, die Sie auf dem Kindergeldbescheid oder in Ihrem Kontoauszug finden. Die Auszahlungstermine finden Sie unter Kindergeld Auszahlung.

Zu beachten ist, dass die Familienkassen des öffentlichen Dienstes einen abweichenden Zahlungsrhythmus haben, da das Kindergeld im Regelfall mit den Bezügen der öffentlich Beschäftigten ausgezahlt wird.

Die wichtigsten Fragen zusammengefasst

Welche Familienkasse ist für mich zuständig?

Die Zuständigkeit der Familienkasse ergibt sich aus der Zuständigkeit der Agentur für Arbeit für den eigenen Wohnort (Familienkassen Übersicht). Mittlerweile sind viele Familienkassen in Regionaldirektionen auf Bundeslandebene untergliedert. Aber auch Städte oder Gemeinden können in größeren Familienkassen zusammengefasst sein.

Wie erreicht man die Familienkasse?

Die Familienkasse kann in der Regel persönlich, per Telefon, postalisch, per Fax oder per E-Mail kontaktiert werden. Die Kontaktdaten entnehmen Sie der für Sie zuständigen Familienkasse in unserer Auflistung.

Bildnachweis: tsyhun / shutterstock.com