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150 Euro Kinderbonus als Corona-Hilfe

Kinderbonus Corona 2021
Kinderbonus Corona 2021
Kinderbonus als Corona-Hilfe

Um Familien auch in 2021 zu unterstützen, leistet die Regierung erneut eine Corona-Hilfe für Eltern und ihre Kinder, die mindestens einen Monat im Jahr 2021 Anspruch auf Kindergeld haben. Es wurde ein Kinderbonus in Höhe von 150 Euro je Kind beschlossen – dieser wurde im Dritten Corona-Steuerhilfegesetz am 10.03.2021 festgeschrieben.

Die Auszahlung des Kinderbonus soll im Mai 2021 über die Familienkassen erfolgen, kurz nach Auszahlung des Kindergeldes.

Wer bekommt den Kinderbonus?

Den Bonus bekommen alle Eltern (auch Pflegeeltern), deren Kinder im Jahr 2021 mindestens einen Monat Anspruch auf Kindergeld haben, egal ob vor, während oder nach Monat Mai (geplanter Auszahlungstermin). Die Auszahlung des Bonus ist unabhängig davon, ob das kindergeldberechtigte Kind bei den Eltern, im Heim oder einer Jugendhilfeeinrichtung lebt.

Ausgezahlt wird der Kinderbonus an denjenigen, der das Kindergeld erhält. Bei getrennt lebenden Eltern erhält demnach der alleinerziehende Elternteil den Kinderbonus. Wird das Kindergeld an das Kind selbst ausgezahlt, bspw. weil dies per Abzweigungsantrag erwirkt wurde, erhält es auch den Kinderbonus selbst.

Keine Anrechnung auf Sozialleistungen

Wie auch der Kinderbonus 2020, der als Corona-Hilfe in Höhe von 300 Euro erbracht wurde, wird auch der Kinderbonus 2021 nicht auf Sozialleistungen angerechnet. Hierzu schreibt das Bundesfinanzministerium, dass der Kinderbonus bei Arbeitslosengeld II/ Hartz IV, Kinderzuschlag sowie Wohngeld nicht als anrechenbares Einkommen berücksichtigt wird und demzufolge die Leistungen im Monat der Auszahlung auch nicht kürzt.

Kinderbonus auch für volljährige berechtigte Kinder

Der Anspruch auf den Bonus besteht auch für volljährige Kinder, die generell kindergeldberechtigt sind. Dies bezieht sich bspw. auf volljährige Kinder unter 25 Jahren in Erstausbildung oder -studium und für Kinder mit Beeinträchtigung, für die auch über das 25. Lebensjahr hinaus Kindergeldanspruch besteht.

Muss der Kinderbonus beantragt werden?

Nein, der Bonus muss nicht beantragt werden. Die Auszahlung erfolgt automatisch durch die Familienkassen. Handelt es sich um ein Neugeborenes, für das dementsprechend noch kein Kindergeld und damit auch kein Kinderbonus bezogen wurde, wird die Zahlung des Kinderbonus automatisch mit dem Antrag auf Kindergeld ebenfalls beantragt.

Auszahlungstermin Kinderbonus

Die Auszahlung des Kinderbonus erfolgt im Mai 2021, jedoch nicht mit dem Kindergeld zusammen, sondern kurz nach dem regulären Auszahlungstermin des Kindergeldes.

Bestand in 2021 vor Mai Anspruch auf Kindergeld wird die Auszahlung ggfs. zu einem späteren Zeitpunkt stattfinden. Besteht der Kindergeldanspruch aufgrund bevorstehender Geburt erst nach Mai verschiebt sich der Auszahlungstermin für den Bonus dementsprechend.

Anrechnung auf Kinderfreibetrag bei hohem Einkommen

Familien, die aufgrund eines hohen Einkommens kein Kindergeld bekommen, sondern vom Kinderfreibetrag profitieren, erhalten den Kinderbonus 2021 ebenfalls. Der Bonus wird auf den Kinderfreibetrag angerechnet, was ihn für gutverdienende Familien wenig profitabel macht.

Da der Kinderbonus wie das Kindergeld behandelt wird, nimmt das Finanzamt im Rahmen der jährlichen Steuererklärung eine Günstigerprüfung des Bonus vor. Ist der geltende Kinderfreibetrag in Höhe von 8.388 Euro (für 2021) pro Kind günstiger als das ausgezahlte Kindergeld und der Kinderbonus zusammen, ist er gänzlich wirkungslos.

Nach Angaben des Bundesfinanzministeriums darf das Jahreseinkommen bei einem Elternpaar mit zwei Kindern nicht höher als ca. 69.000 Euro sein, damit der Kinderbonus nicht gekürzt wird. Liegt das jährliche Einkommen bei ca. 86.000 Euro oder darüber hat der Bonus keine Wirkung mehr.

Kinderbonus 2021 und Unterhalt

Nach Angaben des Bundesfinanzministeriums wird der Kinderbonus wie das Kindergeld behandelt, so dass die Hälfte der Corona-Hilfe auch beim Barunterhaltspflichtigen vom Zahlbetrag des Kindesunterhalts abgezogen werden kann.

Die wichtigsten Fragen zusammengefasst

Wer bekommt den Kinderbonus?

Den Kinderbonus bekommen Eltern, deren Kinder in 2021 mindestens einen Monat Anspruch auf Kindergeld hatten. Ausgezahlt wird der Bonus an den Elternteil, der auch das Kindergeld bezieht.

Wann wird der Kinderbonus 2021 ausgezahlt?

Die Auszahlung des Kinderbonus erfolgt im Mai, kurz nach der regulären Auszahlung des Kindergeldes. Besteht nur vor oder erst nach Mai 2021 Anspruch auf den Bonus, findet die Auszahlung später statt.

Erhalte ich den Kinderbonus auch beim Kinderfreibetrag?

Wird kein Kindergeld bezogen sondern der Kinderfreibetrag geltend gemacht, wird der Kinderbonus ebenfalls ausgezahlt. Abhängig von der Höhe des Familieneinkommens wird jedoch weniger vom Kinderbonus profitiert.

Zuletzt aktualisiert: 20.04.2021

Beitragsbild: Pla2na / Shutterstock.com

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