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Kinderbonus 2022: Ab Juli erhalten Kinder 100 Euro

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Kinderbonus 100 Euro von Kind festgehalten
Kind hält 100 Euro Kinderbonus 2022 in der Hand

Im Entlastungspaket aufgrund der gestiegenen Energiekosten hat die Bundesregierung auch wieder für 2022 eine Kindergeld-Sonderzahlung – den Kinderbonus – beschlossen. Dieser beträgt 100 Euro je anspruchsberechtigtem Kind und wird ab Juli 2022 ausgezahlt. Auf die Anspruchsvoraussetzungen und Auszahlung gehen wir in diesem Artikel noch näher ein.

Kinderbonus 2022 beschlossen

Dass Familien mit Kindern einen zusätzlichen Bonus im Rahmen des Kindergeldes erhalten, ist nicht neu. Im Jahr des Beginns der Corona-Pandemie, also 2020, erhielten Familien für jedes kindergeldberechtigte Kind 300 Euro. In 2021 waren es immerhin noch 150 Euro, die letztes Jahr ausgezahlt wurden. Die hohen Energiekosten, die auch aus dem russischen Krieg in der Ukraine resultieren, sind in den vergangenen Wochen und Monaten förmlich nach oben geschossen. Aus diesem Grund hat die Bundesregierung auch für 2022 einen Kinderbonus beschlossen, der allerdings nur noch 100 Euro je Kind betragen soll – und das, obwohl die Energiekosten um ein Vielfaches gestiegen sind im Vergleich zu 2020 und 2021. Alleine zum Vorjahr haben wir eine Inflation von fast 40 Prozent bei den Energiekosten.

Wann wird der Kinderbonus ausgezahlt?

Die Bundesagentur für Arbeit, der die Familienkassen angehören, schriebt auf ihrer Seite, dass der Kinderbonus ab dem Monat Juli 2022 ausgezahlt wird. Da es sich aber nur um eine Sonder-Leistung des Kindergeldes handelt, erfolgt die Auszahlung nicht mit den Überweisungsterminen für das Kindergeld sondern ein wenig später. Aber es ist davon auszugehen, dass für alle Kinder, die im Juli Kindergeld erhalten, auch in diesem Monat der Bonus 2022 aus dem Entlastungspaket ausgezahlt wird.

Bei Beschäftigten im öffentlichen Dienst wird die Auszahlung vom Dienstherren bzw. der Besoldungsstelle übernommen. Hier können die Auszahlungstermine von denen der Familienkassen abweichen.

Ausgezahlt wird der Bonus an die Person, die auch das Kindergeld für das berechtigte Kind erhält.

Wer hat Anspruch auf den Kinderbonus 2022?

Die Sonderzahlung zum Kindergeld wird unabhängig des eigenen Einkommens erbracht. Die einzige Voraussetzung ist, dass man mindestens in einem Monat im Jahr 2022 Anspruch auf Kindergeld hat.

Ein gesonderter Antrag ist nicht notwendig, die Familienkassen übernehmen automatisch die Auszahlung.

Sollte der Anspruch auf Kindergeld im Jahr 2022 erst später entstehen, bspw. bei Neugeborenen, so wird der Kinderbonus entsprechend später ausgezahlt. Auch hier ist kein gesonderter Antrag notwendig, es reicht der reguläre Kindergeldantrag zur Feststellung der Anspruchsvoraussetzungen.

Gleiches gilt bei Schülern und Studierenden, die beispielsweise aufgrund einer Erwerbstätigkeit keinen Anspruch mehr auf Kindergeld hatten. Entschließen diese sich, die Ausbildung wieder aufzunehmen (auch Fortführung der Erstausbildung) und erlangen hierdurch wieder einen Kindergeldanspruch in 2022, so steht auch ihnen der Kinderbonus in Höhe von 100 Euro zu.

Kindergeld in Ausbildung – Anspruch bei Studium & Ausbildung

Behandlung in der Einkommensteuererklärung

Der Kinderbonus ist steuerfrei, allerdings müssen das reguläre Kindergeld als auch die 100 Euro Kinderbonus in er Steuererklärung – Anlage Kind – angegeben werden. Vor dem Hintergrund, dass es sich hierbei um eine steuerliche Ausgleichszahlung handelt, führt das Finanzamt bei der steuerlichen Veranlagung eine Günstigerprüfung durch und prüft dabei, ob das Kindergeld samt Kinderbonus oder der Abzug des Kinderfreibetrages für die Steuerpflichtigen günstiger ist. Spitzenverdiener werden beim Kinderbonus leer ausgehen, wenn der Kinderfreibetrag günstiger ausfällt – aber das wäre auch ohne den Kinderbonus so. Nachteile entstehen hierbei also keine.

Anrechnung auf Hartz IV und Sozialleistungen?

Ausdrücklich schreibt das Bundesfamilienministerium, dass der Kinderbonus nicht auf Sozialleistungen angerechnet wird was bedeutet, dass er bspw. bei Hartz IV, Wohngeld oder auch Kinderzuschlag nicht als Einkommen angesehen wird und so die Leistungen mindern würde. Ebenso müssen sich Empfänger des Unterhaltsvorschusses keine Sorgen um die Anrechnung machen, denn der Kinderbonus wird auch nicht auf den Unterhaltsvorschuss angerechnet. Ziel dieser Sonderzahlung zum Kindergeld ist ganz klar, das vor allem arme Kinder von dieser Zahlung profitieren.

Zusätzlich 20 Euro Sofortzuschlag

Zusätzlich zum Kinderbonus wurde ebenfalls ab Juli ein Sofortzuschlag von monatlich 20 Euro für bedürftige Kinder eingeführt. Dies soll eine Übergangslösung sein, bis die geplante Kindergrundsicherung in Kraft tritt. Ursprünglich – in den Koalitionsverhandlungen zur Ampel-Koalition aus SPD, Grünen und FDP, war diese zwar bereits für das Jahr 2023 vorgesehen, wird sich jetzt aber noch weiter hinziehen. Wie Familienministerin Lisa Paus (Die Grünen) gegenüber dem „Berliner Tagesspiegel“ vom 04.07.2022 erklärte, rechne sie damit, dass die Kindergrundsicherung zum 01.01.2025 erstmalig ausgezahlt werde.

Anspruchsvoraussetzung auf diesen Sofortzuschlag ist, dass für das berechtigte Kind Leistungen nach dem SGB II (Hartz IV/ Sozialgeld), SGB XII, Asylbewerberleistungsgesetz, Hilfe zum Lebensunterhalt oder der Kinderzuschlag gezahlt werden.

Kinderzuschlag wird erhöht

Mit der Einführung des Sofortzschlags erhöht sich der bisherige Kinderzuschlag von 209 auf 229 Euro ab Juli 2022. Wie das Bundesfamilienministerium seit 01. Juli auf seiner Webseite mitteilt, soll der Sofortzuschlag beginnend ab Juli sofort ausgezahlt werden.

Quellen:

Bild: StepanPopov/ shutterstock.com

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