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Kinderfreibetrag 2024 / 2025 bei der Einkommensteuer

Familie mit Kind, Taschenrechner, Sparschwein und Aktenordner

Was ist der Kinderfreibetrag?

Der Kinderfreibetrag ist ein Steuerfreibetrag und wird, analog zum Grundfreibetrag für Erwachsene, gewährt, um das Existenzminimum des Kindes steuerfrei zu stellen und den Grundbedarf zu decken. Er wird vom zu versteuernden Einkommen abgezogen und senkt damit die Steuerlast. Die monatlichen Kindergeldzahlungen können als Vorauszahlungen auf den Freibetrag betrachtet werden und das Finanzamt prüft im Zuge der Steuererklärung von Amts wegen, welche Variante – Kindergeld oder Kinderfreibetrag – für die Eltern günstiger ist.

Kinderfreibetrag Höhe und Zusammensetzung

Die Höhe des Kinderfreibetrags wird jedes Jahr angepasst und ist pro Kind festgelegt. Er setzt sich aus zwei Komponenten zusammen: dem eigentlichen Freibetrag für das sächliche Existenzminimum des Kindes und einem zusätzlichen Freibetrag für den Betreuungs-, Erziehungs- und Ausbildungsbedarf (§ 32 Abs. 6 EStG). Die folgende Tabelle zeigt die Höhe und Zusammensetzung der Kinderfreibeträge je Kind für die Jahre 2024, 2025 und 2026 (sowie ggfls. ältere).

Wie hoch ist der Kinderfreibetrag?

Der Bundesrat hat das Steuerentwicklungsgesetz (SteFeG) am 20.12.2024 gebilligt. Damit einher geht auch eine Anhebung des Kinderfreibetrages von 9.540 Euro in 2024 auf 9.600 Euro in 2025. Ebenso steigt der Freibetrag 2026 weiter auf 9.756 Euro – wobei es hier auch noch Änderungen geben kann.

JahrFreibetrag
Existenz-
minimum
Betreuungs-
freibetrag (BEA)
je ElternteilKinderfreibetrag
Gesamt
20263.414 €1.464 €4.878 €9.756 €
20253.336 €1.464 €4.800 €9.600 €
20243.192 €1.464 €4.770 €9.540 €
20233.012 €1.464 €4.476 €8.952 €
20222.810 €1.464 €4.274 €8.548 €
Tabelle: Freibeträge für Kinder

Freibetrag anteilig im Geburtsjahr

Wenn das Kind nicht im Januar sondern etwa im Mai geboren, so wird im Geburtsjahr der Freibetrag anteilig gewährt. Beispiel: Da das Kind im Mai geboren wurde, besteht der Kindergeldanspruch für acht Monate des Jahres, so dass auch der Kinderfreibetrag nur für acht Monate berechnet wird: 4.770 / 12 x 8 = 3.180 Euro für 2024.

Unterschied zwischen Kinderfreibetrag und Kindergeld

Der entscheidende Unterschied zwischen Kindergeld und Kinderfreibetrag liegt nicht in den Anspruchsvoraussetzungen – diese sind identisch, sondern in der Art und Weise, wie die Unterstützung gewährt wird: Kindergeld als direkte monatliche Zahlung und der Kinderfreibetrag als steuerliche Entlastung. Da der Freibetrag automatisch berücksichtigt wird, können alle Eltern so lange von ihm profitieren, wie auch ein Anspruch auf Kindergeld besteht – vorausgesetzt, es ergibt sich ein Steuervorteil.

Günstigerprüfung

Das Finanzamt prüft im Rahmen der sogenannten Günstigerprüfung bei der Steuererklärung, ob der Kinderfreibetrag oder das bereits gezahlte Kindergeld für Eltern finanziell vorteilhafter ist.

Im ersten Schritt wird dazu die Steuer auf das zuvor ermittelte zu versteuernde Einkommen berechnet. Anschließend wird der Freibetrag vom zu versteuernden Einkommen abgezogen und die Steuer auf Basis der neuen Bemessungsgrundlage erneut ermittelt. Erst wenn bei beiden Berechnungen die Differenz der Einkommensteuer die Höhe des bereits ausgezahlten Kindergeldes übersteigt, ergibt sich ein Steuervorteil. Ist die Steuerersparnis durch den Kinderfreibetrag geringer als das erhaltene Kindergeld, wird der Freibetrag nicht berücksichtigt. Es gibt also keine Doppelbegünstigung – entweder wirkt sich der Kinderfreibetrag steuermindernd aus oder das Kindergeld bleibt bestehen. Siehe hierzu unsere Berechnungsbeispiele

Voraussetzungen für den Kinderfreibetrag

Der Anspruch auf den Kinderfreibetrag entsteht im Geburtsmonat des Kindes und hat so lange Bestand, wie auch der Kindergeldanspruch besteht. Allgemein gilt:

  • bis zum 18. Lebensjahr
  • bis zum 25. Lebensjahr, wenn sich das Kind noch in Ausbildung oder Studium befindet
  • auch über das 25. Lebensjahr hinaus, wenn das Kind behindert ist und außerstande, sich selbst zu unterhalten

Kinderfreibetrag beantragen

Steuererklärung Formular Kinderfreibetrag Kindergeld Anlage Kind
Anlage Kind in der ELSTER-Steuersoftware

Der Kinderfreibetrag muss nicht gesondert beantragt werden, da das Finanzamt ihn automatisch im Rahmen des Familienleistungsausgleichs berücksichtigt. Eltern müssen lediglich ihre Steuererklärung einreichen und die erforderlichen Angaben zu ihrem Kind bzw. ihren Kindern in der Anlage Kind machen. Das Finanzamt prüft dann, ob der Kinderfreibetrag vorteilhafter ist als das Kindergeld. Weitere Schritte sind für Eltern nicht notwendig, um den Freibetrag in Anspruch zu nehmen.

Kinderfreibetrag 0,5 oder 1 und Übertragung

Grundsätzlich steht jedem Elternteil die Hälfte des Kinderfreibetrags (0,5) zu – im Gegensatz zum Kindergeld, das vollständig an einen Elternteil ausgezahlt wird. Die Aufteilung des Freibetrags zwischen den Eltern ist somit standardmäßig vorgesehen. In der Praxis kann jedoch ein Elternteil den gesamten Kinderfreibetrag (1,0) erhalten, wenn der andere Elternteil dem zustimmt. Diese Übertragung wird über die elektronische Lohnsteuerkarte (ELStAM) vermerkt.

Eine solche Übertragung kommt insbesondere dann infrage, wenn die Eltern getrennt leben oder geschieden sind und ein Elternteil seiner Unterhaltspflicht nicht nachkommt oder wirtschaftlich nicht in der Lage ist, Unterhalt zu leisten. Die Übertragung des Kinderfreibetrags muss beim Finanzamt beantragt werden und wird entsprechend über die ELStAM festgehalten.

Auswirkungen auf die Lohnsteuer

Der Kinderfreibetrag – ob 0,5 oder 1,0 – hat im Lohnsteuerabzugsverfahren selbst keine direkte Auswirkung auf die monatlich zu zahlende Lohnsteuer. Er beeinflusst jedoch die Bemessungsgrundlage für Zuschlagsteuern wie den Solidaritätszuschlag und die Kirchensteuer, die auf der Lohnsteuer basieren. Die tatsächliche Steuerersparnis durch den Kinderfreibetrag tritt erst im Rahmen der Einkommensteuererklärung ein.

Berechnungen zum Kinderfreibetrag

Die Berechnungsbeispiele beziehen sich auf den Veranlagungszeitraum 2024, da die Steuererklärung für 2025 erst im Jahr 2026 einzureichen ist. Entsprechend dienen Steuertarif und Kinderfreibetrag 2024 als Bemessungsgrundlage. Alle Berechnungen wurden mit dem Steuerrechner des BMF durchgeführt.

Beispiel 1: Elternpaar mit einem Kind (nach Splitting-Tabelle)

Bei Verheirateten ergibt sich in der Steuererklärung für 2024 erst ab einem zu versteuernden Einkommen von über 80.000 Euro ein Steuervorteil durch den Kinderfreibetrag gegenüber dem gezahlten Kindergeld. Bei genau 80.000 Euro liegen beide Leistungen gleichauf.

ohne Kinderfreibetragmit Kinderfreibetrag
zu versteuerndes Einkommen80.000 EUR80.000 EUR
Kinderfreibetrag– 9.540 EUR
Bemessungsgrundlage80.000 EUR70.460 EUR
Einkommensteuer14.922 EUR11.922 EUR
Differenz Einkommensteuer3.000 EUR
Gleichstand: Kindergeld um 0 EUR höher (3.000 ./. 3.000 EUR)
ohne Kinderfreibetragmit Kinderfreibetrag
zu versteuerndes Einkommen84.000 EUR84.000 EUR
Kinderfreibetrag– 9.540 EUR
Bemessungsgrundlage84.000 EUR74.460 EUR
Einkommensteuer16.228 EUR13.222 EUR
Differenz Einkommensteuer3.068 EUR
Vorteil: Kinderfreibetrag um 68 EUR höher (3.000 ./. 3.068 EUR)

Beispiel 2: lediger Elternteil mit einem Kind (nach Grundtabelle)

Bei Alleinstehenden ergibt sich in der Steuererklärung 2024 erst ab einem zu versteuernden Einkommen über 40.000 Euro ein Steuervorteil durch den Kinderfreibetrag gegenüber dem gezahlten Kindergeld. Bei 40.000 Euro liegen beide Leistungen gleichauf.

ohne Kinderfreibetragmit Kinderfreibetrag
zu versteuerndes Einkommen40.000 EUR40.000 EUR
1/2 Kinderfreibetrag– 4.770 EUR
Bemessungsgrundlage40.000 EUR35.230 EUR
Einkommensteuer7.461 EUR5.961 EUR
Differenz Einkommensteuer1.500 EUR
Gleichstand: 1/2 Kindergeld um 0 EUR höher (1.500 ./. 1.500 EUR)
ohne Kinderfreibetragmit Kinderfreibetrag
zu versteuerndes Einkommen41.000 EUR41.000 EUR
1/2 Kinderfreibetrag– 4.770 EUR
Bemessungsgrundlage41.000 EUR36.230 EUR
Einkommensteuer7.786 EUR6.269 EUR
Differenz Einkommensteuer1.517 EUR
Vorteil: 1/2 Kinderfreibetrag um 17 EUR höher (1.500 ./. 1.517 EUR)

Kindergeldantrag wichtig trotz Kinderfreibetrag

Das Kindergeld wird in jedem Fall auf den Steuervorteil aus dem Kinderfreibetrag angerechnet. Daher ist es wichtig, dass ein Kindergeldantrag gestellt wird, auch wenn von vornherein klar ist, dass sich der Freibetrag günstiger auswirkt.

Quelle: https://familienportal.de/familienportal/familienleistungen/steuerentlastungen/was-sind-freibetraege-fuer-kinder–125198

Titelbild: Andrey_Popov / shutterstock

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