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Was ist der Kinderfreibetrag?
Der Kinderfreibetrag ist ein Steuerfreibetrag und wird, analog zum Grundfreibetrag für Erwachsene, gewährt, um das Existenzminimum des Kindes steuerfrei zu stellen und den Grundbedarf zu decken. Er wird vom zu versteuernden Einkommen abgezogen und senkt damit die Steuerlast. Die monatlichen Kindergeldzahlungen können als Vorauszahlungen auf den Freibetrag betrachtet werden und das Finanzamt prüft im Zuge der Steuererklärung von Amts wegen, welche Variante – Kindergeld oder Kinderfreibetrag – für die Eltern günstiger ist.
Kinderfreibetrag Höhe und Zusammensetzung
Die Höhe des Kinderfreibetrags wird jedes Jahr angepasst und ist pro Kind festgelegt. Er setzt sich aus zwei Komponenten zusammen: dem eigentlichen Freibetrag für das sächliche Existenzminimum des Kindes und einem zusätzlichen Freibetrag für den Betreuungs-, Erziehungs- und Ausbildungsbedarf (§ 32 Abs. 6 EStG). Die folgende Tabelle zeigt die Höhe und Zusammensetzung der Kinderfreibeträge je Kind für die Jahre 2022, 2023 und 2024.
Wie hoch ist der Kinderfreibetrag?
Jahr | Freibetrag Existenz- minimum | Betreuungs- freibetrag (BEA) | je Elternteil | Kinderfreibetrag Gesamt |
---|---|---|---|---|
2024 | 3.192 € | 1.464 € | 4.656 € | 9.312 € |
2023 | 3.012 € | 1.464 € | 4.476 € | 8.952 € |
2022 | 2.810 € | 1.464 € | 4.274 € | 8.548 € |
Erhöhung des Kinderfreibetrages geplant
Laut Gesetzesentwurf zur steuerlichen Freistellung des Existenzminimums 2024 ist eine Anhebung des Kinderfreibetrages auf 9.540 Euro geplant, rückwirkend zum 01.01.2024. Auch für 2025 (9.600 Euro) und 2026 (9.756 Euro) sind weitere Erhöhungen geplant, siehe nachfolgende Tabelle:
Jahr | Freibetrag Existenz- minimum | Betreuungs- freibetrag (BEA) | je Elternteil | Kinderfreibetrag Gesamt |
---|---|---|---|---|
2026 | 3.414 € | 1.464 € | 4.878 € | 9.756 € |
2025 | 3.336 € | 1.464 € | 4.800 € | 9.600 € |
2024 | 3.306 € | 1.464 € | 4.770 € | 9.540 € |
Freibetrag anteilig im Geburtsjahr
Wenn das Kind nicht im Januar sondern etwa im Mai geboren, so wird im Geburtsjahr der Freibetrag anteilig gewährt. Beispiel: Da das Kind im Mai geboren wurde, besteht der Kindergeldanspruch für acht Monate des Jahres, so dass auch der Kinderfreibetrag nur für acht Monate berechnet wird: 4.476 / 12 x 8 = 2.984 Euro für 2023.
Unterschied zwischen Kinderfreibetrag und Kindergeld
Der entscheidende Unterschied zwischen Kindergeld und Kinderfreibetrag liegt nicht in den Anspruchsvoraussetzungen – diese sind identisch, sondern in der Art und Weise, wie die Unterstützung gewährt wird: Kindergeld als direkte monatliche Zahlung und der Kinderfreibetrag als steuerliche Entlastung. Da der Freibetrag automatisch berücksichtigt wird, können alle Eltern so lange von ihm profitieren, wie auch ein Anspruch auf Kindergeld besteht – vorausgesetzt, es ergibt sich ein Steuervorteil.
Günstigerprüfung
Das Finanzamt prüft im Rahmen der sogenannten Günstigerprüfung bei der Steuererklärung, ob der Kinderfreibetrag oder das bereits gezahlte Kindergeld für Eltern finanziell vorteilhafter ist.
Im ersten Schritt wird dazu die Steuer auf das zuvor ermittelte zu versteuernde Einkommen berechnet. Anschließend wird der Freibetrag vom zu versteuernden Einkommen abgezogen und die Steuer auf Basis der neuen Bemessungsgrundlage erneut ermittelt. Erst wenn bei beiden Berechnungen die Differenz der Einkommensteuer die Höhe des bereits ausgezahlten Kindergeldes übersteigt, ergibt sich ein Steuervorteil. Ist die Steuerersparnis durch den Kinderfreibetrag geringer als das erhaltene Kindergeld, wird der Freibetrag nicht berücksichtigt. Es gibt also keine Doppelbegünstigung – entweder wirkt sich der Kinderfreibetrag steuermindernd aus oder das Kindergeld bleibt bestehen. Siehe hierzu unsere Berechnungsbeispiele
Voraussetzungen für den Kinderfreibetrag
Der Anspruch auf den Kinderfreibetrag entsteht im Geburtsmonat des Kindes und hat so lange Bestand, wie auch der Kindergeldanspruch besteht. Allgemein gilt:
- bis zum 18. Lebensjahr
- bis zum 25. Lebensjahr, wenn sich das Kind noch in Ausbildung oder Studium befindet
- auch über das 25. Lebensjahr hinaus, wenn das Kind behindert ist und außerstande, sich selbst zu unterhalten
Kinderfreibetrag beantragen
Der Kinderfreibetrag muss nicht gesondert beantragt werden, da das Finanzamt ihn automatisch im Rahmen des Familienleistungsausgleichs berücksichtigt. Eltern müssen lediglich ihre Steuererklärung einreichen und die erforderlichen Angaben zu ihrem Kind bzw. ihren Kindern in der Anlage Kind machen. Das Finanzamt prüft dann, ob der Kinderfreibetrag vorteilhafter ist als das Kindergeld. Weitere Schritte sind für Eltern nicht notwendig, um den Freibetrag in Anspruch zu nehmen.
Kinderfreibetrag 0,5 oder 1 und Übertragung
Grundsätzlich steht jedem Elternteil die Hälfte des Kinderfreibetrags (0,5) zu – im Gegensatz zum Kindergeld, das vollständig an einen Elternteil ausgezahlt wird. Die Aufteilung des Freibetrags zwischen den Eltern ist somit standardmäßig vorgesehen. In der Praxis kann jedoch ein Elternteil den gesamten Kinderfreibetrag (1,0) erhalten, wenn der andere Elternteil dem zustimmt. Diese Übertragung wird über die elektronische Lohnsteuerkarte (ELStAM) vermerkt.
Eine solche Übertragung kommt insbesondere dann infrage, wenn die Eltern getrennt leben oder geschieden sind und ein Elternteil seiner Unterhaltspflicht nicht nachkommt oder wirtschaftlich nicht in der Lage ist, Unterhalt zu leisten. Die Übertragung des Kinderfreibetrags muss beim Finanzamt beantragt werden und wird entsprechend über die ELStAM festgehalten.
Auswirkungen auf die Lohnsteuer
Der Kinderfreibetrag – ob 0,5 oder 1,0 – hat im Lohnsteuerabzugsverfahren selbst keine direkte Auswirkung auf die monatlich zu zahlende Lohnsteuer. Er beeinflusst jedoch die Bemessungsgrundlage für Zuschlagsteuern wie den Solidaritätszuschlag und die Kirchensteuer, die auf der Lohnsteuer basieren. Die tatsächliche Steuerersparnis durch den Kinderfreibetrag tritt erst im Rahmen der Einkommensteuererklärung ein.
Berechnungen zum Kinderfreibetrag
Die Berechnungsbeispiele beziehen sich auf den Veranlagungszeitraum 2023, da die Steuererklärung für 2024 erst im Jahr 2025 einzureichen ist. Entsprechend dienen Steuertarif und Kinderfreibetrag 2023 als Bemessungsgrundlage. Alle Berechnungen wurden mit dem Steuerrechner des BMF durchgeführt.
Beispiel 1: Elternpaar mit einem Kind (nach Splitting-Tabelle)
Bei Verheirateten ergibt sich in der Steuererklärung für 2023 erst ab einem zu versteuernden Einkommen von ca. 86.000 Euro und mehr ein Steuervorteil durch den Kinderfreibetrag gegenüber dem gezahlten Kindergeld.
ohne Kinderfreibetrag | mit Kinderfreibetrag | |
---|---|---|
zu versteuerndes Einkommen | 72.000 EUR | 72.000 EUR |
Kinderfreibetrag | – 8.952 EUR | |
Bemessungsgrundlage | 72.000 EUR | 63.048 EUR |
Einkommensteuer | 13.062 EUR | 10.304 EUR |
Differenz Einkommensteuer | 2.758 EUR |
ohne Kinderfreibetrag | mit Kinderfreibetrag | |
---|---|---|
zu versteuerndes Einkommen | 86.000 EUR | 86.000 EUR |
Kinderfreibetrag | – 8.952 EUR | |
Bemessungsgrundlage | 86.000 EUR | 77.042 EUR |
Einkommensteuer | 17.684 EUR | 14.682 EUR |
Differenz Einkommensteuer | 3.002 EUR |
Beispiel 2: lediger Elternteil mit einem Kind (nach Grundtabelle)
Bei Alleinstehenden ergibt sich in der Steuererklärung 2023 erst ab einem zu versteuernden Einkommen von ca. 45.000 Euro ein Steuervorteil durch den Kinderfreibetrag gegenüber dem gezahlten Kindergeld.
ohne Kinderfreibetrag | mit Kinderfreibetrag | |
---|---|---|
zu versteuerndes Einkommen | 36.000 EUR | 36.000 EUR |
1/2 Kinderfreibetrag | – 4.476 EUR | |
Bemessungsgrundlage | 36.000 EUR | 31.524 EUR |
Einkommensteuer | 6.531 EUR | 5.152 EUR |
Differenz Einkommensteuer | 1.379 EUR |
ohne Kinderfreibetrag | mit Kinderfreibetrag | |
---|---|---|
zu versteuerndes Einkommen | 48.000 EUR | 48.000 EUR |
1/2 Kinderfreibetrag | – 4.476 EUR | |
Bemessungsgrundlage | 48.000 EUR | 43.524 EUR |
Einkommensteuer | 10.609 EUR | 9.023 EUR |
Differenz Einkommensteuer | 1.586 EUR |
Kindergeldantrag wichtig trotz Kinderfreibetrag
Das Kindergeld wird in jedem Fall auf den Steuervorteil aus dem Kinderfreibetrag angerechnet. Daher ist es wichtig, dass ein Kindergeldantrag gestellt wird, auch wenn von vornherein klar ist, dass sich der Freibetrag günstiger auswirkt.
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