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Kindergeldrechner 2023 – Kindergeld online berechnen

Mit unserem Kindergeldrechner können Sie ganz einfach Ihren Anspruch auf Kindergeld berechnen. Hilfreich ist dieses Tool vor allem dann, wenn mehrere Kinder (zwei, drei oder mehr) vorhanden sind, für die ein Kindergeldanspruch besteht. Der Rechner arbeitet mit den aktuellsten Zahlen, darin ist bereits die Kindergelderhöhung zum 01.01.2023 enthalten, so dass dieser die aktuelle Kindergeld Höhe 2023 berechnet.

Kindergeld ab 2023

Nachdem es im Jahr 2022 keine Änderungen beim Kindergeld gab, wurde dieses erneut zum 01.01.2023 angehoben. Unabhängig der Anzahl der Kinder, wird ab 2023 für jedes Kind ein Betrag von 250 Euro ausgezahlt – die frühere Staffelung nach Anzahl der Kinder gilt ab 2023 nicht mehr.

Kindergeldrechner

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Tipp: Wann das Kindergeld monatlich ausgezahlt wird, können Sie unter Kindergeld Auszahlungstermine nachlesen.

Erläuterungen zum Kindergeldrechner

Möchten Sie das Ihnen zustehende Kindergeld berechnen, müssen für minderjährige Kinder bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres keine Auflagen erfüllt werden. Bei volljährigen Kindern hängt der Anspruch davon ab, ob sich die Kinder in einer schulischen bzw. beruflichen Ausbildung befinden oder andere Voraussetzungen erfüllen, die zum Kindergeldbezug berechtigen. Mehr dazu unter Kindergeld für volljährige Kinder

Neben dem monatlichen Zahlbetrag zeigt der Kindergeldrechner auch das jährlich auszuzahlende Kindergeld an. Das ist auch für den Fall interessant, bei dem beispielsweise in der Veranlagung der Einkommensteuer eine Günstigerprüfung ergeben würde, dass der Kinderfreibetrag vorteilhafter ist als das Kindergeld.

Volljährige Kinder

Bei Kindern über dem 18. Lebensjahr gibt es Unterscheidungen für Kinder

  • in allgemeiner Schulausbildung
  • auf der Suche nach Ausbildungsplatz
  • in erster Berufsausbildung/ Studium
  • in Übergangszeit zwischen zwei Ausbildungsabschnitten
  • die einen Freiwilligendienst (z.B. FSJ, FÖJ etc.) ableisten
  • die arbeitslos sind
  • die behindert sind

Kind in allgemeiner Schulausbildung/ erster Berufsausbildung/ Studium/ Suche nach Ausbildungsplatz

In diesem Fall wird das Kindergeld bis höchstens zur Vollendung des 25. Lebensjahres weitergezahlt.

Kinder in zweiter (weiterer) Berufsausbildung

Auch für eine weitere Ausbildung kann Kindergeld bis zum 25. Lebensjahr bezogen werden, sofern das Kind keine schädlichen Einkünfte erzielt, die aus einer Erwerbstätigkeit von mehr als 20 Wochenstunden resultieren. Ein Minijob – 520-€-Job (bis 30.09.2022 450-€-Job), die Ausbildungsvergütung selbst oder andere Einkünfte – die keine Erwerbseinkünfte sind – wie z. B. Kapitaleinkünfte, Mieteinkünfte etc. spielen dabei keine Rolle. Als weitere Ausbildung wird auch ein Master-Studium angesehen, da die erste Berufsausbildung bereits das Bachelor-Studium gewesen ist.

Weiterführende Artikel:

Übergangszeit zwischen zwei Ausbildungsabschnitten

Für einen Zeitraum von höchstens 4 Monaten kann auch Kindergeld bis zum 25. Lebensjahr zwischen zwei Ausbildungsabschnitten, beispielsweise zwischen Abitur und Beginn des Studiums, bezogen werden.

Wichtig: Besteht ein Kindergeldanspruch, so setzt dieser einen Kindergeld Antrag bei der Familienkasse voraus!

Die wichtigsten Fragen zusammengefasst

Wie viel Kindergeld 2023?

Pro Kind werden 250 € ausgezahlt (219 € – 250 € bis 2022). Ab 2023 bestimmt die Anzahl der Kinder nicht mehr die Höhe des Kindergeldes, da für jedes Kind 250 Euro ausgezahlt werden. Bis 2022 wurde das Kindergeld noch in der Höhe nach Anzahl der Kinder gestaffelt.

Wann hat man Anspruch auf Kindergeld?

Grundsätzlich haben Eltern für jedes minderjährige Kind Anspruch auf Kindergeld. Nach dem 18. Geburtstag hängt der Anspruch davon ab, ob sich die Kinder in einer schulischen bzw. beruflichen Ausbildung befinden oder andere Voraussetzungen erfüllen, die zum Kindergeldbezug berechtigen.