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Kindergeldrechner 2025 – Kindergeld online berechnen

Rechenschieber Kindergeldrechner

Mit unserem Kindergeldrechner können Sie ganz einfach Ihren Anspruch auf Kindergeld berechnen. Hilfreich ist dieses Tool vor allem dann, wenn mehrere Kinder (zwei, drei oder mehr) vorhanden sind, für die ein Kindergeldanspruch besteht. Der Rechner arbeitet mit den aktuellen Zahlen, so dass dieser die Kindergeld Höhe 2025 berechnet.

Kindergeldrechner

Berechnen Sie einfach mit Angabe der Gültigkeit und der Anzahl Ihrer Kinder Ihren Anspruch des Kindergeldes.

Tipp: Wann das Kindergeld auf dem Konto ist, können Sie unter Kindergeld Auszahlungstermine nachlesen.

Hinweis: Ursprünglich sollte ab 2025 die Kindergrundsicherung eingeführt werden – diese wurde jedoch wieder auf Eis gelegt, wie das Familienministerium am 16.12.2024 in einer Presseerklärung bekanntgab. Demnach ist aktuell nicht davon auszugehen, dass dieses Gesetz, welches sich bereits im parlamentarischen Verfahren befindet, in dieser Wahlperiode verabschiedet wird. Der Sofortzuschlag für bedürftige Kinder (seit dem 01.07.2022) bleibt weiterhin erhalten und stieg von 20 Euro auf 25 Euro monatlich zum Jahresbeginn 2025. Als bedürftig gelten Kinder, die Leistungen nach dem SGB II oder SGB XII, nach dem Asylbewerberleistungsgesetz oder Hilfe zum Lebensunterhalt beziehen. Auch Kinder, für die der Kinderzuschlag ausgezahlt wird, haben Anspruch auf diesen Sofortzuschlag – dieser ist aber bereits Teil des Kinderzuschlags und wird nicht mehr zusätzlich zum Kindergeld ausgezahlt.

Erläuterungen zum Kindergeldrechner

Möchten Sie das Ihnen zustehende Kindergeld berechnen, müssen für minderjährige Kinder bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres keine Auflagen erfüllt werden. Bei volljährigen Kindern hängt der Anspruch davon ab, ob sich die Kinder in einer schulischen bzw. beruflichen Ausbildung befinden oder andere Voraussetzungen erfüllen, die zum Kindergeldbezug berechtigen. Mehr dazu unter Kindergeld für volljährige Kinder

Neben dem monatlichen Zahlbetrag zeigt der Kindergeldrechner auch das jährlich auszuzahlende Kindergeld an. Das ist auch für den Fall interessant, bei dem beispielsweise in der Veranlagung der Einkommensteuer eine Günstigerprüfung ergeben würde, dass der Kinderfreibetrag vorteilhafter ist als das Kindergeld.

Volljährige Kinder

Bei Kindern über dem 18. Lebensjahr gibt es Unterscheidungen für Kinder

  • in allgemeiner Schulausbildung
  • auf der Suche nach Ausbildungsplatz
  • in erster Berufsausbildung/ Studium
  • in Übergangszeit zwischen zwei Ausbildungsabschnitten
  • die einen Freiwilligendienst (z.B. FSJ, FÖJ etc.) ableisten
  • die arbeitslos sind
  • die behindert sind

Kind in allgemeiner Schulausbildung/ erster Berufsausbildung/ Studium/ Suche nach Ausbildungsplatz

In diesem Fall wird das Kindergeld bis höchstens zur Vollendung des 25. Lebensjahres weitergezahlt.

Kinder in zweiter (weiterer) Berufsausbildung

Auch für eine weitere Ausbildung kann Kindergeld bis zum 25. Lebensjahr bezogen werden, sofern das Kind keine schädlichen Einkünfte erzielt, die aus einer Erwerbstätigkeit von mehr als 20 Wochenstunden resultieren. Ein Minijob (bis 556 Euro in 2025, bis 538 Euro in 2024), die Ausbildungsvergütung selbst oder andere Einkünfte – die keine Erwerbseinkünfte sind – wie z. B. Kapitaleinkünfte, Mieteinkünfte etc. spielen dabei keine Rolle. Als weitere Ausbildung wird auch ein Master-Studium angesehen, da die erste Berufsausbildung bereits das Bachelor-Studium gewesen ist.

Weiterführende Artikel:

Übergangszeit zwischen zwei Ausbildungsabschnitten

Für einen Zeitraum von höchstens 4 Monaten kann auch Kindergeld bis zum 25. Lebensjahr zwischen zwei Ausbildungsabschnitten, beispielsweise zwischen Abitur und Beginn des Studiums, bezogen werden.

Wichtig: Besteht ein Kindergeldanspruch, so setzt dieser einen Kindergeld Antrag bei der Familienkasse voraus!

Titelbild: Aris-Tect Group / shutterstock