Zum Inhalt springen

Kindergeldrechner 2024 – Kindergeld online berechnen

Rechenschieber Kindergeldrechner

Mit unserem Kindergeldrechner können Sie ganz einfach Ihren Anspruch auf Kindergeld berechnen. Hilfreich ist dieses Tool vor allem dann, wenn mehrere Kinder (zwei, drei oder mehr) vorhanden sind, für die ein Kindergeldanspruch besteht. Der Rechner arbeitet mit den aktuellen Zahlen, so dass dieser die aktuelle Kindergeld Höhe 2024 berechnet.

Kindergeldrechner

Berechnen Sie einfach mit Angabe der Gültigkeit und der Anzahl Ihrer Kinder Ihren Anspruch des Kindergeldes.

Tipp: Wann das Kindergeld 2024 monatlich ausgezahlt wird, können Sie unter Kindergeld Auszahlungstermine nachlesen.

Hinweis: Ab 2025 soll die Kindergrundsicherung eingeführt werden. Bis es soweit ist, erhalten bedürftige Kinder seit dem 01.07.2022 einen Sofortzuschlag in Höhe von 20 Euro monatlich zusätzlich zum Kindergeld ausgezahlt. Bedürftig sind Kinder, wenn sie Leistungen nach dem SGB II oder SGB XII, nach dem Asylbewerberleistungsgesetz oder Hilfe zum Lebensunterhalt beziehen. Auch Kinder, für die der Kinderzuschlag ausgezahlt wird, haben Anspruch auf diesen Sofortzuschlag – dieser ist aber bereits Teil des Kinderzuschlags und wird nicht mehr zusätzlich zum Kindergeld ausgezahlt.

Erläuterungen zum Kindergeldrechner

Möchten Sie das Ihnen zustehende Kindergeld berechnen, müssen für minderjährige Kinder bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres keine Auflagen erfüllt werden. Bei volljährigen Kindern hängt der Anspruch davon ab, ob sich die Kinder in einer schulischen bzw. beruflichen Ausbildung befinden oder andere Voraussetzungen erfüllen, die zum Kindergeldbezug berechtigen. Mehr dazu unter Kindergeld für volljährige Kinder

Neben dem monatlichen Zahlbetrag zeigt der Kindergeldrechner auch das jährlich auszuzahlende Kindergeld an. Das ist auch für den Fall interessant, bei dem beispielsweise in der Veranlagung der Einkommensteuer eine Günstigerprüfung ergeben würde, dass der Kinderfreibetrag vorteilhafter ist als das Kindergeld.

Volljährige Kinder

Bei Kindern über dem 18. Lebensjahr gibt es Unterscheidungen für Kinder

  • in allgemeiner Schulausbildung
  • auf der Suche nach Ausbildungsplatz
  • in erster Berufsausbildung/ Studium
  • in Übergangszeit zwischen zwei Ausbildungsabschnitten
  • die einen Freiwilligendienst (z.B. FSJ, FÖJ etc.) ableisten
  • die arbeitslos sind
  • die behindert sind

Kind in allgemeiner Schulausbildung/ erster Berufsausbildung/ Studium/ Suche nach Ausbildungsplatz

In diesem Fall wird das Kindergeld bis höchstens zur Vollendung des 25. Lebensjahres weitergezahlt.

Kinder in zweiter (weiterer) Berufsausbildung

Auch für eine weitere Ausbildung kann Kindergeld bis zum 25. Lebensjahr bezogen werden, sofern das Kind keine schädlichen Einkünfte erzielt, die aus einer Erwerbstätigkeit von mehr als 20 Wochenstunden resultieren. Ein Minijob – 520-€-Job (ab 01.01.2024 538-€-Job), die Ausbildungsvergütung selbst oder andere Einkünfte – die keine Erwerbseinkünfte sind – wie z. B. Kapitaleinkünfte, Mieteinkünfte etc. spielen dabei keine Rolle. Als weitere Ausbildung wird auch ein Master-Studium angesehen, da die erste Berufsausbildung bereits das Bachelor-Studium gewesen ist.

Weiterführende Artikel:

Übergangszeit zwischen zwei Ausbildungsabschnitten

Für einen Zeitraum von höchstens 4 Monaten kann auch Kindergeld bis zum 25. Lebensjahr zwischen zwei Ausbildungsabschnitten, beispielsweise zwischen Abitur und Beginn des Studiums, bezogen werden.

Wichtig: Besteht ein Kindergeldanspruch, so setzt dieser einen Kindergeld Antrag bei der Familienkasse voraus!

Titelbild: Aris-Tect Group / shutterstock

Dazu passend