Kinder sind, neben so vielem anderen, auch eine große finanzielle Herausforderung. Sie brauchen Essen, Klamotten, Schulbücher und vieles mehr. Zudem können Eltern oftmals nicht mehr Vollzeit arbeiten gehen, wenn Sie Kinder haben. Für Eltern mit geringem Einkommen reicht das Kindergeld allein oftmals nicht aus, um den Bedarf Ihrer Familie zu decken. Für solche Familien gibt es deswegen zusätzlich zum Kindergeld Kinderzuschlag. Ob der Kinderzuschlag für Sie in Frage kommt, wie hoch er ausfällt, wie man ihn beantragt, für welchen Zeitraum er bewilligt wird und alles andere, was es rund um den Kinderzuschlag zu wissen gibt, haben wir in diesem Artikel für Sie zusammengefasst.
Inhaltsverzeichnis
Was ist Kinderzuschlag?
Der Kinderzuschlag ist eine Sozialleistung des Staates für einkommensschwache Familien. Er wird zusätzlich zum Kindergeld bezahlt und soll verhindern, dass Familien vorschnell ins Bürgergeld abrutschen. Eltern können so den Bedarf ihrer Familie decken, ohne mit den oftmals als belastend empfunden Bürgergeld-Regeln konfrontiert zu sein. Derzeit erhalten rund eine Million von über 17 Millionen Kindern in Deutschland Kinderzuschlag.
Wer kann Kinderzuschlag beantragen?
Die Voraussetzungen für einen Anspruch auf Kinderzuschlag sind im Bundeskindergeldgesetz (BKKG) unter §6 geregelt. Dort sind folgende Bedingungen festgehalten:
- Sie verdienen als Elternpaar mindestens 900 Euro oder als alleinerziehender Elternteil mindestens 600 Euro brutto monatlich.
- Zusammen mit dem Kinderzuschlag reicht Ihr Einkommen plus Kindergeld und gegebenenfalls Wohngeld aus, um den Bedarf der Familie zu decken.
- Ihr Einkommen ist nicht so hoch, dass sich der Kinderzuschlag auf null reduziert.
- Sie sind Kindergeldempfänger für Ihre Kinder.
- Ihre Kinder sind unter 25, ledig und leben mit Ihnen zusammen in einem Haushalt.
- Sie beziehen kein Bürgergeld und haben auch kein Bürgergeld beantragt.
Wenn Ihr Einkommen trotz Kinderzuschlag nicht ausreicht, um den Bedarf der Familie zu decken, so erhalten Sie Bürgergeld. Es gibt allerdings eine Ausnahme: Wenn lediglich 100 Euro zum Erreichen des nötigen Gesamteinkommens fehlen, so können Sie über den sogenannten erweiterten Zugang dennoch Kinderzuschlag anstatt Bürgergeld erhalten.
Wie hoch ist der Kinderzuschlag?
Der Höchstbetrag des Kinderzuschlags liegt in 2024 bei 292 Euro pro Monat und Kind, im Vorjahr waren es 250 Euro. Wie hoch der Kinderzuschlag für Sie ausfällt, hängt vom Einkommen, den Wohnkosten und dem Bedarf der Familie ab. Da die genaue Berechnung des Kinderzuschlags recht kompliziert ist, empfiehlt sich hierfür der Kinderzuschlagrechner von kinderzuschlag.org
Wie wird der Bedarf der Familie berechnet?
Der Gesamtbedarf einer Familie setzt sich aus drei verschiedenen Teilen zusammen:
- Regelbedarf
- Mehrbedarf
- Wohnkosten
Regelbedarf
Unter Regelbedarf versteht man den Betrag, den Sie monatlich benötigen, um ein menschenwürdiges Leben am Existenzminimum führen zu können. Er fällt je nach Lebenssituation und Alter etwas anders aus. 2024 gelten folgende Regelsätze:
Berechtigte | Regelbedarf 2024 |
---|---|
Alleinstehende / Alleinerziehende | 563 € |
Elternpaare | 1012 € (2 x 506 €) |
Kinder unter 6 | 357 € |
Kinder von 6 bis 13 | 390 € |
Kinder von 14 bis 17 | 471 € |
Kinder von 18 bis 25 | 451 € |
Im Vergleich zu 2023 wurden die Regelbedarfe um 12 % erhöht. Damit wurde die Inflation des vergangenen Jahres berücksichtigt, aber auch die zu erwartende Preissteigerung im laufenden Jahr.
Neben den Regelbedarfen gibt es auch noch Mehrbedarfe, die den Bedarf einer Familie unter Umständen steigern können. So gibt es zum Beispiel einen Mehrbedarf bei Schwangerschaft, für Alleinerziehende, für Warmwasser, für kostenaufwändige Ernährung oder bei Behinderung.
Welches Einkommen wird beim Kinderzuschlag berücksichtigt?
Unter Einkommen einer Familie versteht man nicht nur Einnahmen aus Erwerbstätigkeit, sondern auch Einnahmen aus anderen Quellen. So können beispielsweise Mieteinnahmen, Unterhaltsleistungen, Zinserträge, Eltern- oder Landeserziehungsgeld oder Entgeltersatzleistungen das Einkommen erhöhen. Einnahmen, die nicht zum Einkommen hinzugezählt werden, sind
- Leistungen der Pflegeversicherung,
- Mutterschaftsgeld und
- Grundrenten.
Auch manche Ausgaben werden berücksichtigt und von den Einnahmen abgezogen, so zum Beispiel Beiträge zu Versicherungen, Steuern, Unterhaltszahlungen, Werbungskosten usw. Relevant für die Berechnung des Kinderzuschlags ist Ihr Einkommen aus den letzten sechs Monaten vor Antragstellung.
Wirkt sich ein Vermögen auf den Kinderzuschlag aus?
Grundsätzlich kann sich ein Vermögen auf den Kinderzuschlag auswirken. Allerdings nur dann, wenn es sich um ein „erhebliches“ Vermögen handelt. Das ist dann der Fall, wenn Sie in einer Bedarfsgemeinschaft
- zu weit mehr als 55.000 Euro besitzen oder
- zu dritt mehr als 70.000 Euro besitzen.
Mit jedem Kind steigt der Freibetrag um 15.000 Euro. Vermögen, die darunter liegen, müssen nicht angegeben werden. Als Vermögen gelten nicht nur Ersparnisse oder Wertpapiere, sondern auch alle Gegenstände von Wert, wie zum Beispiel Immobilien. Nicht als Vermögen angerechnet werden Immobilien in angemessener Größe, die selbst bewohnt werden, oder eine private Altersvorsorge.
Beispiel: So wird der Kinderzuschlag berechnet
Es ist kompliziert, den Kinderzuschlag zu berechnen. Nicht alle Einnahmen und Ausgaben werden in gleicher Höhe angerechnet und es ist deswegen ratsam, den Kinderzuschlagsrechner zu nutzen, um die genaue Summe zu ermitteln, die Ihnen zusteht. Damit Sie die Berechnung des Kinderzuschlags dennoch verstehen, führen wir hier ein Berechnungsbeispiel auf:
Ein Elternpaar hat ein Bruttoeinkommen von 2.870 Euro. Ihre Wohnkosten betragen 1.050 Euro. Sie haben 3 Kinder im Alter von 4, 6 und 11 Jahren.
Zunächst wird berechnet, wie hoch das Einkommen der Familie nach Anrechnung aller Einnahmen und Ausgaben ist: In unserem Beispiel bleibt der Familie schließlich ein Einkommen von 1.720 Euro.
Nun sehen wir uns den Bedarf der Familie an: Er setzt sich aus den 1.050 Euro Wohnkosten und den Regelbedarfen für ein Elternpaar (1.012 Euro) und 3 Kinder (einmal 357 Euro für das vierjährige Kind, zweimal 390 Euro für das sechs- und das elfjährige Kind) zusammen. Insgesamt beträgt der Bedarf der Familie also 3.199 Euro.
Nun muss geprüft werden, ob die Familie diesen Bedarf mit ihrem Einkommen, Kindergeld, Wohngeld und Kinderzuschlag decken kann.
Art der Einnahme | Betrag |
---|---|
Einkommen | 1.720 € |
Kindergeld für 3 Kinder | 750 € |
Wohngeld | 249 € |
Kinderzuschlag für 3 Kinder | 876 € |
Gesamtbetrag | 3.595 € |
Das bedeutet, dass das Gesamteinkommen der Familie mit Kinderzuschlag ausreicht, um den Familienbedarf zu decken und sogar etwas darüber liegt. Deswegen erhält die Familie nicht den Höchstbetrag des Kinderzuschlags, sondern etwas weniger.
Die Minderung des Kinderzuschlags wird wie folgt berechnet: Man prüft, inwieweit das Einkommen der Eltern ihren eigenen Gesamtbedarf (ohne den Bedarf ihrer Kinder) übersteigt. Der Gesamtbedarf der Eltern besteht aus ihrem Regelbedarf und 62% der Wohnkosten, in diesem Fall wären das 1.663 Euro. Das Einkommen der Eltern übersteigt Ihren Bedarf also um 57 Euro. Von diesen 57 Euro werden nun 45 % vom Kinderzuschlags-Höchstbetrag abgezogen. 45 % von 57 Euro sind 25,65 Euro. Die Familie erhält also 850,65 Euro Kinderzuschlag pro Monat.
Handelt es sich beim Einkommen der Eltern allerdings nicht nur um Einnahmen aus ihrer Erwerbstätigkeit, sondern auch um Einnahmen anderer Art, dann wird dieser Anteil der Einnahmen zu 100 % angerechnet. Der Kinderzuschlag mindert sich dann dementsprechend mehr.
Wie beantragt man Kinderzuschlag?
Der Kinderzuschlag muss bei der zuständigen Familienkasse der Bundesagentur für Arbeit schriftlich beantragt werden. Die Formulare zur Beantragung finden Sie als PDF auf der Seite der Bundesagentur für Arbeit zum Herunterladen. Sie können sich die Formulare auch von der zuständigen Familienkasse zusenden lassen.
Alternativ können Sie den Antrag online ausfüllen und Ihre Belege hochladen. Entweder Sie identifizieren sich dabei mit der sogenannten BundID oder Sie drucken den Antrag im letzten Schritt aus und schicken Ihn dann unterschrieben an die Familienkasse.
Es ist wichtig, dass Sie bei der Beantragung des Kinderzuschlags alle relevanten Einnahmen und Ausgaben wahrheitsgetreu und vollständig angeben und belegen. Unvollständige oder falsche Angaben können zu einer späteren Rückforderung führen. Da der Kinderzuschlag nicht rückwirkend bezahlt werden kann, sollten Sie den Antrag rechtzeitig stellen. Wenn Sie noch nicht alle Unterlagen zur Hand haben, können Sie fehlende Nachweise später nachreichen.
Wie lange wird der Kinderzuschlag gezahlt?
Der Kinderzuschlag wird immer für 6 Monate bewilligt. Danach muss erneut ein Antrag gestellt werden. Dieser Weiterbewilligungsantrag ist weniger aufwendig und kann mittels eines Kurzantrags gestellt werden.
Ändern sich Ihre Einnahmen und Ausgaben während des Bewilligungszeitraums, so müssen Sie dies nicht zwischenzeitlich melden. Erst bei der Neubeantragung müssen die neuen Einkommensverhältnisse angegeben werden. Eine Meldepflicht gibt es jedoch für Änderungen bei der Personenanzahl in Ihrer Bedarfsgemeinschaft. Zieht also beispielsweise jemand ein oder aus oder erreicht ein Kind das 25. Lebensjahr, so muss dies der Bundesagentur für Arbeit mitgeteilt werden.
Welche Leistungen können Familien neben dem Kinderzuschlag noch erhalten?
Wenn Sie Kinderzuschlag erhalten, steht Ihnen zugleich eine Befreiung von den KiTa-Gebühren zu. Außerdem können Sie verschiedene Leistungen aus dem Bildungs- und Teilhabepaket erhalten, zum Beispiel Zuschüsse zum Schulbedarf oder zu Vereinsgebühren, Übernahme der Kosten für Mittagessen im Kindergarten oder in der Schule, für Klassenfahrten oder -ausflüge oder für außerschulische Lernförderung.
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