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Kindergeld-Erhöhung 2026: Mehr Geld für Eltern ab Januar

Hand steckt einen 5 Euro Schein in das Sparschwein

Zum Jahreswechsel 2026 wird das Kindergeld erhöht. Ab Januar steigt der monatliche Betrag pro Kind um 4 Euro. Parallel passt der Gesetzgeber auch den Kinderfreibetrag an. Welche Regelung greift, entscheidet wie immer automatisch das Finanzamt. Für Familien heisst das: mehr Geld, ohne Antrag, ohne Aufwand.

Die Erhöhung ist politisch beschlossen und Teil der turnusmäßigen Anpassungen familienbezogener Leistungen. Sie gilt bundesweit und betrifft alle Haushalte mit Anspruch auf Kindergeld.

4 Euro mehr Kindergeld pro Monat

Ab dem 1. Januar 2026 steigt das Kindergeld von 255 auf 259 Euro pro Kind und Monat. Das Plus wirkt sich direkt auf die laufenden Auszahlungen aus. Wer bereits Kindergeld erhält, bekommt den höheren Betrag automatisch überwiesen.

Auf das Jahr gerechnet ergibt sich ein Zuwachs von 48 Euro pro Kind. Bei zwei Kindern sind es 96 Euro, bei drei Kindern 144 Euro. Die Auszahlungstermine bleiben unverändert und richten sich weiterhin nach der Endziffer der Kindergeldnummer.

Eine neue Antragstellung ist nicht erforderlich. Auch laufende Bewilligungen müssen nicht angepasst werden.

Auch der Kinderfreibetrag steigt

Zeitgleich zur Kindergeld-Erhöhung 2026 wird auch der Kinderfreibetrag angehoben. Das ist kein Bonus zum Kindergeld, sondern eine alternative steuerliche Regelung. Welche Variante günstiger ist, prüft das Finanzamt automatisch im Rahmen der Einkommensteuerveranlagung.

Für das Jahr 2026 steigt der Kinderfreibetrag auf 9.756 Euro pro Kind – ein Plus von 156 Euro gegenüber 2025 – für beide Eltern zusammen. Darin enthalten sind der Freibetrag für das Existenzminimum des Kindes sowie der Freibetrag für Betreuung, Erziehung und Ausbildung.

Wichtig: Familien profitieren entweder vom Kindergeld oder vom Kinderfreibetrag – nicht von beiden gleichzeitig.

Automatische Günstigerprüfung entscheidet

Das Finanzamt führt jedes Jahr eine sogenannte Günstigerprüfung durch. Dabei wird berechnet, ob das ausgezahlte Kindergeld oder die steuerliche Entlastung durch den Kinderfreibetrag finanziell vorteilhafter ist.

  • Ist das Kindergeld höher, bleibt es dabei
  • Ist der Steuervorteil aus dem Freibetrag höher, wird das Kindergeld rechnerisch angerechnet und der Freibetrag wirkt

Eltern müssen dafür nichts tun. Es gibt keine Wahl, keinen Antrag und keine Frist. Die Entscheidung fällt automatisch mit dem Steuerbescheid.

Für wen welche Regelung greift

In der Praxis gilt: Haushalte mit niedrigen und mittleren Einkommen profitieren in aller Regel vom Kindergeld. Bei höheren Einkommen kann der Kinderfreibetrag günstiger sein, weil die Steuerersparnis mit dem persönlichen Steuersatz steigt.

Die Erhöhung beider Beträge sorgt dafür, dass sich 2026 für alle Anspruchsberechtigten zumindest eine leichte Entlastung ergibt – entweder über höhere monatliche Zahlungen oder über eine geringere Steuerlast.