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Zählkinder bei der Kindergeld Berechnung

Seit 2023 spielen Zählkinder beim Kindergeld keine Rolle mehr, da die Höhe einheitlich 250 Euro je Kind beträgt und nicht mehr nach Anzahl der Kinder gestaffelt wird, wie es in den Jahren zuvor der Fall war.

„Zählkinder“ sind ein wichtiger Faktor in der Ermittlung des zu zahlenden Kindergeldes. Sie bezeichnen Kinder einer kindergeldbezugsberechtigten Person, die beim Kindergeldanspruch mitgezählt werden. Zwar wird für die Zählkinder selbst kein Kindergeld an die Bezugsberechtigten gezahlt, trotzdem führen sie aber zu höheren Kindergeldbeträgen für weitere vorhandene Kinder.

Definition und Funktion der „Zählkinder“

Als Zählkinder bezeichnet man bei der Festsetzung des Kindergeldes Kinder aus einer anderen Beziehung, die bei einem Elternteil zu berücksichtigen sind, ohne dass dieser das Kindergeld hierfür erhält.

Zählkinder haben die Wirkung, dass jüngere (Halb-) Geschwister in der Kindergeldhöhe hochgestuft werden, da das Kindergeld nach Anzahl und Alter der Kinder gestaffelt ist.

Die Staffelung können Sie unter Kindergeld Ratgeber nachvollziehen.

Vorteil durch Zählkinder

Ein Kind, für das ein Elternteil einen Kindergeldanspruch hat, wird als Zählkind bezeichnet. Der Vorteil liegt also darin, dass ein höheres Kindergeld ausgezahlt wird, da die Anzahl der Kinder rechnerisch höher gesetzt wird.

Achtung: Dieser Vorteil gilt aber nur bei einer entsprechenden Anzahl von Kindern und beschränkt sich auf höchstens vier Kinder.

Der Zählkindvorteil kann wegen Verletzung der Unterhaltspflicht nicht an das Zählkind abgezweigt werden. Auch kann das Kindergeld für Zählkinder nicht gepfändet werden.

Reihenfolge ergibt sich aus Geburtenfolge

Kindergeld erhält immer der Elternteil, bei dem das Kind überwiegend lebt. Kindergeld ist nicht zwischen den Eltern teilbar. Die Reihenfolge der berücksichtigten Kinder bei den Kindergeldberechtigten ergibt sich aus der Geburtenfolge.

Berechnungsbeispiel

Ein Paar hat drei gemeinsame Kinder. Eine weitere Tochter des Mannes lebt bei ihrer leiblichen Mutter und deren neuen Partner. Die Mutter hat somit ein Anrecht auf Kindergeld. Beantragt nun der Mann das Kindergeld für die drei gemeinsamen Kinder, zählt in der Berechnung auch die Tochter als erstes Kind mit.

Dadurch erhält er für die drei anderen Kinder 694,00 Euro (219 € + 225 € + 250 € – Stand 2022), statt nur 663 €, wie es ohne das erste mitgezählte Kind wäre. Der Mann profitiert also von einem höheren Betrag durch die Staffelung des Kindergeldes.

Das älteste Kind zählt immer als erstes Kind, solange es Anspruch auf Kindergeld hat. Fällt das Kindergeld für das erste Kind weg, verringert sich der Betrag des Kindergeldes aufgrund der Staffelung.

Unter Kindergeldanspruch erfahren Sie, wann generell Anspruch auf Kindergeld besteht und können die Höhe des pro Kind gezahlten Kindergeldes nach Anzahl der Kinder gestaffelt einsehen. Nutzen Sie unseren kostenlosen Kindergeldrechner, um die Höhe des Kindergeldes schnell und unkompliziert zu berechnen.

Stiefkinder als „Zählkinder“

Bringen beide Partner Kinder aus vorherigen Beziehungen in eine neue Ehe ein, steht das Kindergeld jeweils dem entsprechenden Elternteil zu, von dem das Kind stammt und bei dem es lebt.

Berechtigtenbestimmung

Das Kindergeld kann erhöht werden, indem eine Berechtigtenbestimmung bei der Familienkasse beantragt wird. Diese Bestimmung legt fest, wer das gesamte Kindergeld für die Kinder des gemeinsamen Haushalts bekommen soll. So werden Stiefkinder ebenfalls zu Zählkindern, für die es aber tatsächlich auch eine Kindergeldauszahlung gibt.

Beispiel: Der Mann bringt ein Kind mit in die Beziehung, die Frau bringt zwei Kinder mit. Ihm würden 219 € für sein Kind zustehen, der Frau 438 €, was insgesamt 657 € ergibt. Nun wird per Berechtigtenbestimmung entschieden, dass das Kindergeld an die Frau gezahlt werden soll, was zu einer Neuberechnung des Kindergeldanspruchs für insgesamt drei Kinder führt und ein Kindergeld von 663 € ergibt.

Zusammenhang von „Zählkindern“ und Unterhaltszahlung

Bei Trennung oder Scheidung haben minderjährige Kinder sowie in Ausbildung stehende Volljährige ein Recht auf Unterhalt. Auch wenn sie noch zur Schule gehen oder in der Ausbildung sind haben sie einen Anspruch auf Unterhaltsleistungen.

Ein Zählkindervorteil steht mit der Anrechnung des Kindergeldes im Kindesunterhalt im Zusammenhang.

Der Anspruch auf Unterhalt verringert sich um den halben Kinderfreibetrag.

Aber: Der Zählkindvorteil kann bei der Berechnung des zu leistenden Unterhaltes keine Anwendung finden.

Alle wichtigen Informationen zum Thema Unterhalt für Kinder erhalten Sie auf unterhalt.net im Ratgeber zum Kindesunterhalt.

Werden Zählkinder beim Kinderfreibetrag berücksichtigt?

Aufgrund einer Günstigerprüfung durch das Finanzamt erhalten Eltern für ihre Kinder entweder Kindergeld oder einen Kinderfreibetrag. Dieser lohnt sich jedoch nur bei Besserverdienenden.

Hier liegt der Freibetrag pro Kind bei 5.460 Euro für das Jahr 2022 (gilt seit 2021). Hinzu kommt noch ein Freibetrag für den Betreuungs- und Erziehungs- oder Ausbildungsbedarf in Höhe von 2.928 Euro, sodass sich die Gesamtsumme bei zusammen veranlagten Eltern auf 8.388 Euro beläuft. Bei getrennter Veranlagung erhalten Eltern jeweils 4.194 Euro.

Achtung: Bei Geltendmachung des Freibetrages im Rahmen der Einkommenssteuerveranlagung ergibt sich der Vorteil durch Zählkinder aber nicht, da Kinderfreibeträge immer konstant sind.

Die wichtigsten Fragen zusammengefasst

Was versteht man unter Zählkinder?

Zählkinder sind Kinder eines Elternteils aus einer vorherigen Beziehung und werden beim Kindergeldanspruch einbezogen. Der Bezugsberechtigte bekommt für diese Kinder zwar kein Kindergeld, erhält aber ggfs. für weitere vorhandene Kinder mehr Kindergeld, da die Zählkinder bei der Ermittlung des Kindergeldanspruchs mitgezählt werden.

Sind Stiefkinder auch Zählkinder?

Grundsätzlich sind Stiefkinder keine Zählkinder, denn das Kindergeld gibt es für die eigenen, im Haushalt lebenden Kinder. Mit einer Berechtigtenbestimmung kann aber der kindergeldberechtigte Ehegatte bestimmt werden, sodass ein Ehegatte auch das Kindergeld für die Stiefkinder bekommen kann und ein insgesamt höherer Kindergeldanspruch entsteht.

Welchen Einfluss haben Zählkinder auf das gezahlte Kindergeld?

Das Kindergeld für Zählkinder aus vorheriger Beziehung erhält der Bezugsberechtigte nicht, die Kinder werden aber bei der Anspruchsermittlung mitgezählt, sodass sich das Kindergeld für andere vorhandene Kinder des Bezugsberechtigten erhöht. Beispiel: Ein Paar hat 2 Kinder, der Mann eins aus vorheriger Beziehung. Für den Anspruch werden also 3 Kinder gezählt, was zu Kindergeld in Höhe von 444 € für die beiden Kinder des Paares führt, statt nur 438 € ohne das Zählkind.